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Steuern & Recht
13. Juli 2020
Bundesfinanzhof will noch 2020 über Rentenbesteuerung urteilen

Bundesfinanzhof will noch 2020 über Rentenbesteuerung urteilen

Der BFH will noch 2020 entscheiden, ob die umstrittene Rentenbesteuerung eine verbotene Doppelbesteuerung darstellt. Das ist Aussagen des Gerichtssprechers Pfirrmann zu entnehmen, die dieser gegenüber der SZ machte. Das Bundesfinanzministerium hat sich in den Prozess eingeklinkt, um Akteneinsicht zu erhalten.

Volker Pfirrmann, der Sprecher des Bundesfinanzhofs (BFH) hat gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) zu verstehen gegeben, dass noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung zum anhängigen Verfahren über die Rentenbesteuerung zu rechnen ist (Az.: X R 33/19). Die Besteuerung von Renten, wie sie seit 2005 erfolgt, ist deshalb umstritten, da sie von Kritikern der Maßnahme als verbotene Doppelbesteuerung gewertet wird. Doppelbesteuerung ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Mehr als ein Fünftel der Rente doppelt besteuert?

Das Bundesfinanzministerium wendet hingegen ein, der Staat würde im Gegenzug seit 2005 vermehrt Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben anerkennen und somit die Besteuerung der Renteneinnahmen kompensieren. Im Zuge dessen läge keine Zweifachbesteuerung vor. Diesen Einwand weisen zahlreiche Experten jedoch zurück. Der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun und der Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler behaupten beispielsweise, dass bis zu 22% der Rente doppelt besteuert würde.

Bundesfinanzministerium tritt dem Verfahren bei

Die Bedeutung des Falls, der vor dem BFH verhandelt wird, zeigt sich auch darin, dass sich das Bundesfinanzministerium als dritte Partei in den Fall eingeklinkt hat. Dem Bundesministerium für Finanzen steht es laut § 122 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung frei, einem Fall beizutreten, wenn er Bundesrecht berührt. Diesen Schritt ging das Bundesfinanzministerium auch in einem weiteren anhängigen Fall (Az.: X R 20/19). Der Vorteil für das Ministerium: Es erhält so Akteneinsicht in das Verfahren und kann auch die eigene Position vor dem BFH darlegen.

Hintergrund

Seit 2005 unterliegen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Steuerpflicht. Mit der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz begann eine 35 Jahre dauernde Übergangsregelung. 2005 wurden 50% der Rente versteuert. Bis 2020 stieg dieser Wert jährlich um 2% auf mittlerweile 80%. Von nun an soll der Besteuerungsanteil jährlich um 1% erhöht werden, bis 2040 schließlich 100% der Rente besteuert werden (siehe Grafik).

 

Bundesfinanzhof will noch 2020 über Rentenbesteuerung urteilen

 

Kritik vonseiten der FDP

Die FDP kritisierte die Bundesregierung für ihr Vorhaben. Nach Ansicht der Liberalen muss die Gefahr einer Doppelbesteuerung verhindert werden. Der Vizefraktionschef Christian Dürr machte gegenüber der Süddeutschen Zeitung den Vorschlag, eine Steuerbremse einzuführen. Man könnte die jährliche Steigerung des Besteuerungsanteils beispielsweise von 1% jährlich auf 0,5% jährlich senken und somit die Steuerlast für die Rentner senken. (tku)

Bild: © Tanja Esser – stock.adobe.com