AssCompact suche
Home
Assekuranz
30. Oktober 2017
Bundesrat befasst sich mit europaweitem Altersvorsorgeprodukt

Bundesrat befasst sich mit europaweitem Altersvorsorgeprodukt

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt zukommen lassen. Damit will sie die private Altersvorsorge attraktiver machen und gleichzeitig den Kapitalmarkt in diesem Bereich ankurbeln. Am Freitag kann der Bundesrat dazu Stellung nehmen.

Der deutsche Bundesrat kann am Freitag zu einem von der EU-Kommission vorgeschlagenen europaweiten Altersvorsorgeprodukt (PanEuropean Pension Produkt – PEPP) Stellung nehmen. Der Verordnungsvorschlag wurde den Mitgliedstaaten von der EU-Kommission zugeleitet. Sie will damit die private Altersvorsorge attraktiver machen und den Kapitalmarkt in diesem Bereich stärken.

Bis zu fünf Anlageoptionen

Die PEPPs sollen jedoch nur eine Ergänzung zu den nationalen Angeboten darstellen und sie nicht ersetzen. Ziel ist es nach Angaben des Bundesrates, ein Vorsorgeprodukt zu schaffen, das Verbraucher bei Umzug in ein anderes europäisches Land problemlos mitnehmen können. Versicherer können bis zu fünf Anlageoptionen anbieten. Darunter soll auch eine Variante sein, die gewährleistet, dass zumindest das eingesetzte Kapital wieder ausbezahlt wird. Die Auszahlungsformen wie Renten oder pauschale Kapitalbeträge sollen vertraglich frei festlegbar sein. Kunden haben das Recht, alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten den Anbieter zu wechseln. Zuständig für die Zulassung ist die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge.

Fachausschüsse äußern Bedenken

Drei beteiligte Fachausschüsse haben laut Bundesrat bereits eine umfangreiche Stellungnahme für das Plenum vorbereitet. Darin begrüßen sie zwar grundsätzlich das Ziel des EU-Vorschlags, äußern aber auch viele Bedenken bezüglich der konkreten Ausgestaltung und praktischen Umsetzung. Unter anderem warnen Fachpolitiker vor der Gefahr, dass Verbraucher einem PEPP ungeprüft vertrauen, weil sie es für ein genormtes Standardprodukt halten. Darüber hinaus sei ein Mindestmaß an Vorgaben zur vertragsrechtlichen Gestaltung sowie eine ausreichende Insolvenzsicherung notwendig. Der Bundesrat entscheidet am 03.11.2017, welcher Empfehlung er folgt. (tos)