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12. Juni 2020
Bundesregierung beschließt höhere Insolvenzabsicherung für Reisende

Bundesregierung beschließt höhere Insolvenzabsicherung für Reisende

Nach der Pleite von Thoma Cook will die Bundesregierung Reisende besser bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters absichern. Dazu hat das Kabinett nun ein Eckpunktepapier beschlossen. Alle Kosten im Falle einer Insolvenz sollen über einen Fonds gedeckt werden, in den die Reiseveranstalter einzahlen.

Die Bundesregierung will Reisende im Falle einer Insolvenz des Veranstalters umfassend absichern. Denn die Thomas-Cook-Pleite im vergangenen Jahr habe gezeigt, „dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Nun hat das Kabinett ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums beschlossen und damit eine Neuregelung der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter auf den Weg gebracht. Laut Bundesregierung geht es dabei um eine strukturell grundlegend neue Insolvenzsicherung im Reiserecht.

Pflichtfonds, in den die Reiseveranstalter einzahlen

So sollen künftig alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Insolvenz entstehen, über einen neuen Pflichtfonds abgedeckt werden, der von den Reiseveranstaltern finanziert wird. Diese Beiträge sollen die Veranstalter für die Reisenden auch transparent machen können.

Touristikunternehmen, die nicht in den Fonds einzahlen, können demnach keine Pauschalreisen anbieten. Eine Mitgliedschaft im Fonds soll grundsätzlich von einer bonitätsabhängigen Sicherheitsleistung wie einer Versicherung oder Bankbürgschaft des Reiseveranstalters abhängig sein. Der Kapitalstock des Fonds soll in der -Aufbauphase durch eine zeitlich befristete staatliche Garantie abgesichert sein. Die Höhe dieser Garantie ist noch festzulegen.

Rückdeckungsversicherung oder Kreditzusagen

Als weitere Maßnahmen sehen die Eckpunkte vor, dass Schäden, die nicht aus dem Fondsvermögen gedeckt werden, aus einer Rückdeckungsversicherung oder durch Kreditzusagen abgesichert sein sollen – ebenfalls finanziert aus Beiträgen.

Nachdem das Kabinett die Eckpunkte beschlossen hat, wird das Bundesjustizministerium nun einen Gesetzentwurf erarbeiten. (tk)

Bild: © OceanProd – stock.adobe.com