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27. Juni 2023
Bundesverband Immobilienverrentung gegründet

Bundesverband Immobilienverrentung gegründet

Anbieter aus den Bereichen Leibrente, Nießbrauch, Rückmietung, Seniorenkredit und Teilverkauf haben sich in einer Branchenvereinigung zusammengeschlossen. Der „Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV)“ will die Markttransparenz für Verbraucher erhöhen und verbindliche Standards setzen.

Sieben Anbieter von Immobilienverrentungsmodellen haben den Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV) ins Leben gerufen. Ziel des Verbandes ist es, den Markt für Immobilienverrentungsprodukte für Verbraucher transparenter zu gestalten. Zudem will der Verband verbindliche Standards setzen, die die ältere Kundengruppe der Immobilieneigentümer schützen sollen. Der BVIV mit Sitz in Berlin deckt die am Markt etablierten Immobilienverrentungsmodelle Leibrente, Nießbrauch, Rückmietung, Seniorenkredit sowie Teilverkauf ab.

Gründungsmitglieder und Vorstand

Zu den Gründungsunternehmen des BVIV zählen die EV LiquidHome GmbH, die Heimkapital GmbH, die Stiftung Liebenau, die vobahome GmbH, die zur Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG gehört, die VR-Bank Memmingen eG, die wertfaktor Immobilien GmbH sowie die Wilhelm-Sander-Stiftung. Alle diese Anbieter haben Lösungen entwickelt, mit denen Immobilieneigentümer Kapital freisetzen können, das in der Immobilie gebunden ist, ohne aus den eigenen vier Wänden ausziehen zu müssen.

Dem Verband steht ein Vorstandsduo voran. Für die kommenden zwei Jahre wurden Julia Miller von Heimkapital und Christoph Sedlmeier von der Stiftung Liebenau zur Doppelspitze gewählt. Der Verband soll eine Anlaufstelle für Verbraucher, Öffentlichkeit und Politik sein.

Qualitätsstandards und Verbraucherschutz

Die Mitgliedsunternehmen des BVIV verpflichten sich, in einem Code of Conduct definierte Qualitätsstandards einzuhalten, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Wie der Verband weiter mitteilt, stehen der Verbraucherschutz, die Schaffung von verlässlichen Rahmenbedingungen und die Förderung des Austausches mit Behörden und politischen Entscheidungsträgern im Mittelpunkt.

„Wir als Bundesverband wissen, dass unsere Kundengruppe selbstbestimmt auf Grundlage umfassender Informationen über ihre Immobilie entscheiden möchte. Dennoch braucht es Rahmenrichtlinien und Qualitätsstandards, um unsere Kundengruppe zu schützen. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung, unserem Code of Conduct, verpflichten wir uns zum fairen, nachhaltigen und verantwortungsvollen Handeln“, erklärt Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV.

Grundsätze laut Code of Conduct

Die im Code of Conduct enthaltenen Grundsätze sind auf der Webseite des Verbands unter bv-immobilienverrentung.de einsehbar. Dazu zählen unter anderem: 

  • Beratung durch qualifizierte Mitarbeitende bzw. externe Beratungsstellen 
  • Aufklärung über die verschiedenen Alternativen der Immobilienverrentung
  • Transparente und verständliche Vertragsgestaltung 
  • Faire und transparente Wertermittlung der Immobilie
  • Kostentransparenz
  • Insolvenzfestes Nießbrauch- oder Wohnungsrecht
  • Klare Regelungen zur Beteiligung an Instandhaltungskosten

Der BVIV ist grundsätzlich offen für neue Mitglieder, die über eine gewisse Mindestgröße verfügen und sich zur Einhaltung des Code of Conduct verpflichten. (tk)

Bild: Der BVIV-Vorstand Christoph Sedlmeier (Stiftung Liebenau) und Julia Miller (geb. Schabert), Heimkapital GmbH

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