Auch in diesem Jahr bildete die gemeinsame Pressekonferenz der bbg, Veranstalter der DKM, und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) am Dienstag, den 24.10.2023, in Dortmund den Auftakt der diesjährigen Messe.
Zum ersten Mal begrüßte Lisa Knörrer, Geschäftsführerin der bbg, die Anwesenden und wies auf das neue DKM-Format mit Messebeginn am Dienstagmittag hin, welches gewählt wurde, um Ausstellern und Maklern entgegenzukommen und sie weniger lang aus den Betrieben herauszunehmen. Trotz der verkürzten Messezeit gäbe es nur ein „Netto“ von einer Messestunde weniger, so Knörrer.
Zudem machte sie die Anwesenden noch einmal auf die neuen Formate „Young DKM“ und „Femsurance“ aufmerksam. Auch werde im Rahmen der Messe, die dieses Jahr einen Aufwärtstrend bei den Ausstellern verzeichnen kann (285, Vorjahr: 276), wieder ausreichend Zeit sein, die Themen, die den Markt aktuell bewegen, zu diskutieren – als Beispiele nannte sie den Fachkräftemangel, die Maklerkonsolidierung und künstliche Intelligenz.
BVK: Klarstellung der Unabhängigkeit im Bezug auf Maklerstatus ist nötig
Der BVK äußerte sich unter anderem zu seiner Position zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS). Im Allgemeinen begrüße der Verband die Kleinanlegerstrategie, so BVK-Präsident Michael H. Heinz, denn schlussendlich wolle diese Menschen ermutigen, in ihre Altersvorsorge zu investieren, und dies sei etwas Positives.
Der Verband habe allerdings insbesondere Bedenken gegen die Formulierung des Artikel 30 Abs. 5 b der RIS und habe auch klar in Brüssel dafür geworben, dass der Verband eine Klarstellung dahingehend begrüßen würde, dass sich die „Unabhängigkeit des Maklers nicht auf den Status, sondern auf die Dienstleistung als solche bezieht.“ Dementsprechend hat der Verband auch kürzlich Mitgliedern des damit betrauten Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments geschrieben.
Unterschiedliche Auffassung von Begrifflichkeit sorgt für Probleme
Wo sich auf nationaler und internationaler Ebene die Geister scheiden würden, sei nämlich die Begrifflichkeit „unabhängig“. Auf nationaler Ebene würde diese automatisch mit dem Status des Maklers in Verbindung gebracht werden. Auf europäischer Ebene wird jedoch damit oft die Art der Vergütung gemeint.
Solle der Vorschlag umgesetzt werden, wäre es laut dem BVK nach ausreichend, Kunden am Anfang einer Beratung über die Zahlung der Courtage aufzuklären – womit zwar die Dienstleistung als „abhängig“ anzusehen sei, nicht aber der Status des Maklers, erklärt BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele. In Irland, welches Eichele als Beispiel nannte, wäre diese Regelung im Rahmen von Versicherungsanfragen bereits seit einigen Jahren im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie MiFID in Kraft und habe am Vermittlermarkt keinerlei Veränderung hervorgerufen.
Nebeneinander von Vergütungsszenarien muss bewahrt werden
Der Verband sieht es zudem es als bedenklich, dass die RIS generell das Provisionsverbot als Hemmnis identifiziert, die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zu erhöhen. Ganz im Gegenteil könne ein System, in dem es nur Honorarberatung gäbe, Menschen – vor allem aus geringerem Einkommensschichten – davon abhalten, überhaupt Beratung zu suchen. Dadurch können Beratungslücken entstehen.
Stattdessen mache sich der BVK stark dafür, dass Kunden im Vorfeld eines Beratungsgesprächs die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen. „Das Nebeneinander von Vergütungsszenarien muss bewahrt werden“, so Heinz.
„Des Weiteren sind wir der Meinung, dass es den Mitgliedsstaaten überlassen werden sollte, über wichtige Definitionen zu entscheiden, die die Existenzgrundlage der Maklerschaft betreffen."
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