AssCompact suche
Home
Assekuranz
27. Juli 2022
COGITANDA: Rechtsschutz-Baustein in Cyberversicherung
Man hand on dark background using law paragraph digital neon hologram 3D rendering

COGITANDA: Rechtsschutz-Baustein in Cyberversicherung

Bei einem Cybervorfall werden häufig Ansprüche gegen das Management geltend gemacht. Daher hat die Unternehmensgruppe COGITANDA nun einen Rechtsschutz-Baustein zum Gewerbetarif COGITANDA Cyber Pro+ hinzugefügt. Dieser deckt verschiedene Bereiche ab.

Die COGITANDA Group erweitert den Gewerbetarif COGITANDA Cyber Pro+ um einen Rechtsschutz-Baustein für das Management von Unternehmen. Im Baustein enthalten sind eine Vermögensschaden-, eine Anstellungsvertrags- sowie eine Strafrechtsschutzdeckung. Er gilt für alle neu abgeschlossenen Policen. Umfasst ist ein Versicherungslimit von 1 Mio. Euro pro Schadenfall.

Manager müssen damit rechnen, dass Haftpflichtansprüche gegen sie geltend gemacht werden

„Cyberrisiken sind omnipräsent. Eher früher als später wird jedes Unternehmen von einer Cyberattacke getroffen. Aufgrund der Auswirkungen solcher Angriffe müssen Manager damit rechnen, dass gegen sie Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Denn sie sind verantwortlich dafür, dass Cyberrisiken auf organisatorischer und technischer Ebene angemessen im Unternehmen adressiert werden. Diese Verantwortung trifft Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte sowie auch gesetzliche Vertreter und Organmitglieder öffentlicher Einrichtungen“, sagt Dr. Kennet Otto, Managing Director und Group Chief Insurance Officer bei der COGITANDA Group.

Kosten müssen oft selbst getragen werden

In vielen D&O-Versicherungen ist kein Cyberrechtsschutz enthalten. Bei einem Cybervorfall müssen Manager daher z. B. Rechtsberatungs- und Verfahrenskosten aus privaten Mitteln oft selbst tragen, wenn Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden.

Vermögensschaden-, Anstellungsvertrags- und Strafrechtsschutzdeckung

Der neue COGITANDA-Baustein übernimmt unter anderem die Kosten für außergerichtliche Streitigkeiten oder Mediationen sowie gerichtliche Verfahren, einen Rechtsbeistand bei Streitigkeiten über die Auflösung eines Anstellungsverhältnisses, Kosten für die Abwehr von Vorwürfen aus dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarrecht einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. (lg)

Bild: © sdecoret – stock.adobe.com