Streitigkeiten um Verträge, die im Internet abgeschlossen wurden, sind mit dem neuen Angebot ebenso versichert wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines Missbrauchs von Zahlungsmitteln wie etwa Kreditkarten. Wird ein Versicherungsnehmer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abgemahnt, übernimmt die Concordia Kosten bis zu 120 Euro für ein anwaltliches Beratungsgespräch pro Kalenderjahr.
Gelangt jemand an die persönlichen Daten und nutzt sie unbefugt weiter oder schädigt jemand den Ruf bzw. die Persönlichkeitsrechte (zum Beispiel durch unerwünschtes Verbreiten kompromittierender Fotos oder abwertende Äußerungen in Blogs bzw. Foren), kommt Kostenschutz für die Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Unterlassungsansprüchen in Betracht.
Der Concordia Internet-Rechtschutz bietet zudem im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes auch Versicherungsschutz für die Kosten der Verteidigung wegen des Vorwurfs strafrechtlicher Vergehen, zum Beispiel bei angeblich selbst verbreiteten beleidigenden Äußerungen.
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