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21. September 2017
Continentale reguliert unverschuldeten Unfall im Ausland nach deutschem Recht

Continentale reguliert unverschuldeten Unfall im Ausland nach deutschem Recht

Mithilfe eines neuen Wahlbausteins, den die Continentale Sachversicherung nun anbietet, wird ein unverschuldeter Autounfall im Ausland nach deutschem Recht reguliert. Die Pauschal-Deckung beträgt dann 100 Mio. Euro. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei einem solchen Unfall ohne Rückstufung.

Die Continentale Sachversicherung bietet mit dem Kfz-Auslandschadenschutz einen neuen Wahlbaustein an. Dieser beinhaltet eine Schadenregulierung bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland nach deutschem Recht. Die Pauschal-Deckung beträgt dann 100 Mio. Euro. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt bei einem solchen Unfall ohne Rückstufung.

Dazu muss der Versicherungsnehmer seine Forderungen nicht erst in einer fremden Sprache gegenüber der ausländischen Versicherung geltend machen, sondern er wendet sich direkt an die Continentale. Die Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche wird so sehr viel einfacher. Dieser Auslandsschadenschutz kostet 30 Euro im Jahr.

Ab Oktober Leistungsverbesserungen für Pkw

Darüber hinaus gibt es in den neuen Tarifen ab Oktober Leistungsverbesserungen ohne weitere Kosten. So sind für Pkw jetzt auch Schäden durch Erdrutsch mitversichert. Bei Glasbruch werden zusätzlich auch Vignetten und Umweltplaketten bis 100 Euro ersetzt. (ad)