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3. April 2020
Corona-Krise: Immer mehr Versicherer bieten Erleichterungen

Corona-Krise: Immer mehr Versicherer bieten Erleichterungen

Etliche Gesellschaften haben bereits Maßnahmenpakete geschnürt, um Kunden und Vertriebspartner in der Corona-Krise zu unterstützen. Auch Versicherer wie ARAG, DELA, die Haftpflichtkasse, neue leben oder SIGNAL IDUNA erweitern ihr Service-Angebot und bieten unterschiedliche Sonderregelungen.

Angesichts der Corona-Kreise haben zahlreiche Versicherer bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Kunden und Vertriebspartner zu unterstützen. Service- und Informationsangebote wurden ausgeweitet und Erleichterungen geschaffen. Mit Sonderregelungen wollen die Gesellschaften Kunden in finanziellen Engpässen entgegenkommen, um zu verhindern, dass Kunden ihre Verträge kündigen.

SIGNAL IDUNA schnürt Corona-Maßnahmenpaket

So hat die SIGNAL IDUNA eine Reihe von Bestandserhaltungsmaßnahmen für Kunden für die verschiedenen Sparten erarbeitet. Ziel ist es, dass neben dem Erhalt der Liquidität der Versicherungsschutz von Kunden möglichst unverändert weitergeführt werden kann und nur im Notfall und nach eingehender Beratung und nur temporär reduziert werden soll. Die Rückkehr aus einem verringerten in den vollwertigen Versicherungsschutz will die SIGNAL IDUNA für Kunden unbürokratisch und ohne Nachteile ermöglichen.

Je nach Produkt besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Beitragsstundung oder einer befristeten Beitragsfreistellung für einen Zeitraum von sechs Monaten. Bei Biometrie-Produkten rät der Versicherer zur Stundung, bei Altersvorsorgeprodukten dagegen zur befristeten Beitragsfreistellung. Für diesen Zeitraum will SIGNAL IDUNA auch mögliche Provisionsrückforderungen stunden.

In der Krankenvollversicherung sind beispielsweise kurzfristige Umstellungen möglich. So kann etwa eine befristete Umstellung für sechs Monate in den Tarif START erfolgen. Zu den Erleichterungen in der privaten Unfallversicherung zählt unter anderem die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung für einen bestimmten Zeitraum, wobei der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Auch neue leben ermöglicht Stundung und Beitragsfreistellung

Um Kunden in finanziellen Engpässen unter die Arme zu greifen, bietet auch die neue leben Lebensversicherung AG mehrere Möglichkeiten. So können Beiträge gestundet werden, also ausgesetzt und später verrechnet oder nachgezahlt werden bei unverändertem Versicherungsschutz. Außerdem besteht die Option einer zeitweiligen oder dauerhaften Beitragsfreistellung bei verringertem Versicherungsschutz.

DELA bietet Vermittlern digitale Lösungen und Hilfe in Stornofällen

Die DELA Lebensversicherungen stellt ihren Vertriebspartnern eine Reihe digitaler Lösungen bereit, um diese in der Kundenberatung zu unterstützen. In der Maklerbetreuung besteht die Möglichkeit, Video-Calls zu nutzen. Auch im Stornofall will die DELA ihren Vertriebspartnern zur Seite stehen und gewährt Stornoaufschub. „Auch bei möglichen Engpässen können sich Partner auf die Unterstützung der DELA in Form von Stornoaufschub verlassen, um in dieser ungewissen Zeit Entlastung zu schaffen. Jetzt kommt es darauf an, dass wir alle zusammenhalten“, erklärt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen. „Wir nehmen unsere Verantwortung für Partner und Kunden sehr ernst und stellen sicher, dass alle Prozesse auch weiterhin reibungslos funktionieren.“

Corona-Sofortmaßnahmen auch beim Versicherer die Haftpflichtkasse

Auch die Haftpflichtkasse hat angesichts der Corona-Krise Sonderregelungen und Erleichterungen auf den Weg gebracht. „Wir möchten Sie und Ihre Kunden in dieser Zeit bestmöglich unterstützen und mit einigen Sofort-Maßnahmen für etwas Entlastung sorgen“, heißt es auf der Homepage des Versicherers. So gilt beispielsweise für Firmenkundenverträge in der Haftpflichtversicherung und für alle Selbstständigen und Freiberufler in der Unfall- / Gruppenunfallversicherung die Option einer Beitragsstundung bei vollem Versicherungsschutz während der gewährten Stundungszeit. Beantragt werden kann dies zunächst bis zum 01.10.2020. Kunden profitieren nach der Beantragung automatisch von einem dreimonatigen Stundungszeitraum der Versicherungsprämie bei vollem Versicherungsschutz. Eine Verlängerung der Stundung kann auf Anfrage um maximal weitere drei Monate erfolgen. Eine Beitragsreduzierung bis zum Mindestbeitrag in der Betriebshaftpflicht-Versicherung gewährt die Haftpflichtkasse für das laufende Versicherungsjahr bei allen Firmenkundenverträgen.

ARAG SE richtet Anwalt-Hotline ein mit Services auch für Nicht-Kunden

Einen spürbar steigenden Bedarf an juristischen Hilfestellungen verzeichnete der Rechtsschutzversicherer ARAG SE in den vergangenen zwei Wochen. Dabei ging es vor allem um arbeitsrechtliche Themen sowie um Fragen zu anstehenden oder geplanten Reisen. Angesichts dieser Entwicklung bietet der Versicherer rechtliche Services für Kunden und zusätzlich auch für Nicht-Versicherungskunden an. So können alle Kunden der ARAG SE mit einem unabhängigen Anwalt über eine eigens eingerichtete Hotline direkt sprechen oder online einen Rückruf vereinbaren. Ein Anwalts-Chat sowie die anwaltliche Prüfung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen stehen auch Nicht-Kunden der ARAG SE offen.

„Die Corona-Pandemie ist für alle eine belastende Ausnahmesituation. Als Rechtsschutzanbieter helfen wir, dass drängende rechtliche Fragen schnell geklärt werden können – auch für Nicht-Kunden. Das schafft Orientierung und emotionale Unterstützung in einer schwierigen Zeit. Die Kosten hierfür übernehmen wir“, erklärt Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender, Vorstandsvorsitzender der ARAG SE.

Zudem stellt ARAG SE einen Live-Chat mit einem unabhängigen Rechtsanwalt des ARAG-Anwaltsnetzwerks zur Verfügung, um rechtliche Fragen schnell klären zu können. Wer eine Job-Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten hat, kann diese über eine rein digitale Lösung juristisch prüfen und berechnen lassen, welche voraussichtlichen Ansprüche aus der Kündigung oder Vertragsaufhebung entstehen. Die Kosten hierfür übernimmt die ARAG für Nicht-Kunden. (tk)

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