AssCompact suche
Home
Assekuranz
17. März 2020
Corona und PKV: „Das Beste, was wir tun können, ist die seriöse Information“

Corona und PKV: „Das Beste, was wir tun können, ist die seriöse Information“

Für unvorhersehbare Ereignisse wie die derzeitige Corona-Pandemie ist in der PKV-Kalkulation seit jeher ein Sicherheitszuschlag vorhanden, der nicht bereits in anderen Rechnungsgrundlagen enthalten sein darf, sagt Stefan Reker, Geschäftsführer Kommunikation des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) und erläutert im AssCompact Interview, welche Maßnahmen die PKV-Versicherer aktuell sonst noch ergreifen.

Inwiefern übernimmt die PKV die Kosten für den Test auf das Coronavirus?

Führt der behandelnde Arzt bei einem Verdachtsfall einen Test auf das Coronavirus durch, so wird dieser Test als medizinisch notwendige Diagnostik angesehen. Als solche wird der Test im tariflichen Rahmen voll von der Privaten Krankenversicherung erstattet. Ob das Testergebnis positiv oder negativ ausfällt, spielt für die Kostenübernahme keine Rolle.

Bei einem positiven Test – Wie sieht es mit den weiteren Behandlungskosten aus?

Bestätigt sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, so sind auch die Kosten weiterer medizinisch notwendiger Behandlungen versichert. Da die Private Krankenversicherung jeden indizierten Test als medizinisch notwendige Heilbehandlung betrachtet, fallen ja auch notwendige Nachweis- und Behandlungskosten in die Leistungspflicht der PKV. Dazu kann je nach Schwere des Krankheitsbildes oder je nach sonstigen Risikofaktoren beispielsweise eine Behandlung im Krankenhaus zählen. Findet die Behandlung ambulant statt, können Privatversicherte auf Wunsch beispielsweise auch eine Video-Sprechstunde in Anspruch nehmen.

Was bedeutet es aus finanzieller Sicht und für das Krankentagegeld wenn jemand in Quarantäne kommt?

Erkrankt eine privatversicherte Person am Coronavirus und wird dadurch arbeitsunfähig, so hat sie natürlich grundsätzlich Anspruch auf das vertragliche Krankentagegeld.

Bei Quarantänemaßnahmen gibt es eine andere Absicherung. Sie kommt nicht von der Krankenversicherung, sondern vom Staat. Wenn eine zuständige Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz eine Quarantäne ausspricht, sind die im Einzelfall entstehenden Kosten vom Staat zu übernehmen. Kosten für die stationäre Behandlung eines Corona-Patienten, der sich in Quarantäne befindet, werden wiederum über die Kliniken entsprechend abgerechnet und nach den üblichen Regeln von der Krankenversicherung erstattet.

Falls die zuständige Behörde bei einem Ansteckungsverdacht vorsorglich eine Quarantäne anordnet, das Virus aber noch nicht festgestellt ist, gibt es zwar keinen Anspruch auf Krankentagegeld von der Versicherung, dafür aber wiederum auf eine entsprechende Entschädigung durch den Staat.

Können Sie schon etwas dazu sagen, welche Mehrkosten auf die PKV-Versicherer zukommen?

Derzeit lässt sich noch überhaupt nicht absehen, welche Dimension die Pandemie in Deutschland haben wird.

Gehen Sie schon von steigenden Prämien für die Versicherten aus?

Nach unseren bisherigen Erfahrungen – etwa mit der Vogelgrippe oder mit SARS, aber auch mit großen und schweren Grippewellen früherer Jahre – wirken sich solche Epidemien kaum auf die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung aus. Für solche unvorhersehbaren Ereignisse ist in der PKV-Kalkulation seit jeher ein Sicherheitszuschlag enthalten. Geregelt ist das in § 7 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Dort heißt es wörtlich: „In die Prämie ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens 5% der Bruttoprämie einzurechnen, der nicht bereits in anderen Rechnungsgrundlagen enthalten sein darf.“

Auch bei den Anforderungen der Versicherungsaufsicht an die finanzielle „Risikotragfähigkeit“ der Versicherungen (Solvency II) sind schwere Pandemien von vornherein einkalkuliert. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden berechnet auf Basis der schwersten Pandemie aller Zeiten, der berüchtigten Spanischen Grippe von 1918/19. All das ist in der gesetzlich geforderten Solvabilitätsquote enthalten – und die PKV-Unternehmen liegen mit ihren Quoten weit darüber.

Welche Maßnahmen ergreifen PKV-Versicherer aktuell?

Wir wissen, dass einige unserer Mitgliedsunternehmen mit speziellen Angeboten für ihre Versicherten wie zum Beispiel besonderen Beratungsleistungen am Telefon reagieren. Die Unternehmen treffen natürlich auch Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter und zur Sicherung des Betriebes für den Fall von Erkrankungen oder Quarantänefällen in der Belegschaft. Das Beste, was wir tun können, ist die seriöse Information der Versicherten über die aktuelle Lage, und weiterhin unser täglicher Beitrag zur Finanzierung eines der besten Gesundheitssysteme der Welt – auf das sich die Patienten auch im Falle einer Corona-Infektion verlassen können.

Bild: © dottedyeti – stock.adobe.com