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7. September 2016
Crowdinvesting trotz Kleinanlegerschutzgesetz auf Wachstumskurs

Crowdinvesting trotz Kleinanlegerschutzgesetz auf Wachstumskurs

Alternative Finanzprodukte wie Crowdinvestments sind in Europa 2015 um 92% gewachsen. Deutschland liegt im europäischen Vergleich hinter Frankreich auf Platz 3 – trotz eines Dämpfers aufgrund des Kleinanlegerschutzgesetzes.

Das Centre for Alternative Finance der Cambridge Universität und KPMG haben die Ergebnisse des Alternative Finanzreport vorgestellt. Für die Studie wurde der europäische Markt für alternative Finanzprodukte wie Crowdfunding analysiert. Insgesamt ist er demnach um 92% auf insgesamt 5,4 Mrd. Euro gewachsen. Mit Abstand größter Teilmarkt ist Großbritannien mit 4,4 Mrd. Euro, gefolgt von Frankreich mit 319 Mio. Euro. Deutschland rangiert mit 249 Mio. Euro auf Platz 3.

Trend zu Finanzierungsalternativen ungebrochen

Der Report hat zudem die unterschiedlichen Crowdfunding Ausprägungen analysiert. An der Spitze liegt demnach das Peer-to-Peer Consumer Lending mit 366 Mio. Euro, gefolgt vom Peer-to-Peer Business Lending mit 212 Mio. Euro. Crowdinvesting ist mit 159 Mio. Euro das drittgrößte Segment des Alternativen Finanzmarkts. „Das weitere Wachstum des europäischen Marktes im vergangenen Jahr zeigt, dass der Trend zu alternativen Finanzierungen und Investments ungebrochen ist“, kommentiert Dirk Littig, Geschäftsführer von CONDA Deutschland, die Zahlen.

Dämpfer durch Kleinanlegerschutzgesetz

Der deutsche Markt musste dabei einen Dämpfer infolge der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes und den damit verbundenen aufwendigen Umstellungen einstecken. Das seit Juli 2015 geltende Gesetz erhöht für die Crowdinvesting-Plattformen den Zeit- und Kostenaufwand. „Die deutsche Regulierung hat zwar zu einer Professionalisierung der verbliebenen Marktteilnehmer beigetragen. Leider ist sie aber vollkommen untauglich im Kontext der europäischen Harmonisierung, da es kein ‚level playing field‘ gibt“, fordert Littig. „Jetzt ist nicht zuletzt die Politik gefordert, um im Zuge der Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes eine Chancengleichheit für die deutschen Plattformen herzustellen.“ (mh)