Insgesamt 5.906 Beschwerden wurden 2020 beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingereicht. Wie der aktuelle Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns weiter zeigt, hat sich die Gesamtzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. 2019 verzeichnete die Schlichtungsstelle 5.953 Beschwerden. Damit unterschreitet die Anzahl den Mittelwert für die Jahre 2010 bis 2020 von 6.223 Antragseingängen jährlich. 85,9% der Anträge und damit der überwiegende Teil entsprachen den Vorgaben der Schlichtungsstelle und es wurde ein Verfahren eingeleitet. Im Berichtsjahr 2020 hatte es der Ombudsmann vor allem mit den Themen medizinische Notwendigkeit von ambulanten und stationären Behandlungsmaßnahmen, Gebührenstreitigkeiten, aber auch Beitragsanpassungen zu tun.
Zoff um die Abrechnung
Häufigstes Streitthema ist und bleibt die Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen. Fast ein Viertel der Anträge drehten sich um diesen Bereich. Meist bildeten Auslegungsfragen hinsichtlich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) den Stein des Anstoßes.
Weitere häufige Streitthemen waren die medizinische Notwendigkeit von ambulanten und stationären Behandlungsmaßnahmen, die Kostenerstattung bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, aber auch das Thema Vertragsauslegung und Beitragsanpassungen.
Sprunghafte Beitragsanpassungen Stein des Anstoßes
Laut Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle beschwerten sich im Jahr 2020 PKV-Versicherte verstärkt wegen Beitragsanpassungen. Vor allem wegen sprunghafter Beitragserhöhungen in der Pflege und in der Pflegezusatzversicherung gingen relativ viele Anträge ein. Dem Ombudsmann zufolge war den Anträgen zu entnehmen, dass die Versicherten kleinere, regelmäßige Beitragsanpassungen vorziehen würden.
Neue Fragestellungen im Zuge der Pandemie
Infolge der Covid-19-Pandemie wurden im vergangenen Jahr auch ganz neue Problemstellungen an die Schlichtungsstelle herangetragen. So fragten PKV-Versicherte, ob sie Beiträge noch zahlen müssen, wenn Arztbesuche nur noch eingeschränkt möglich sind. Andere Anliegen drehten sich um Schwierigkeiten bei der Zahlung der geschuldeten Beiträge aufgrund von fehlenden Einnahmen oder die Übernahme der Kosten für Corona-Tests. Eine weitere vor der Schlichtungsstelle vorgebrachte Frage betraf die Erstattungspflicht der Kosten für die Anschaffung von FFP2- bzw. FFP3-Masken. Die Versicherungsverträge würden zwar in der Regel die Erstattung von Aufwendungen für Hilfsmittel vorsehen, doch stellen die Masken keine solchen Hilfsmittel dar.
„Rückversicherung“ beim Ombudsmann
Neben konkreten Schlichtungsanträgen landeten auch im Jahr 2020 viele allgemeine Anfragen beim Ombudsmann, was den Umfang und die Ausgestaltung der privaten Krankenversicherung anbelangt. Versicherte würden sich beim Ombudsmann vergewissern wollen, ob alles „mit rechten Dingen“ zugehe. Beim Ombudsmann gehe es jedoch um die Streitschlichtung bzw. die Vermittlung zwischen den Parteien. Die Schlichtungsstelle erteilt weder einen rechtlichen Rat noch gibt sie allgemeine Auskünfte zur PKV.
Niedrige Beschwerdequote bei PKV-Versicherten
Angesichts der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankenkostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, die im Zuständigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns liegen, fällt die Beschwerdequote mit 0,02% recht niedrig aus, wie die Schlichtungsstelle unterstreicht. Dies zeige die weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihren PKV-Anbietern. (tk)
Bild: © blende11.photo – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können