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8. Dezember 2020
Das ändert sich 2021 für Immobilienbesitzer

Das ändert sich 2021 für Immobilienbesitzer

2020 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Rund um den Jahreswechsel gibt es auch wieder einige neue Regeln bei Förderungen und Fristen für Immobilienbesitzer und Bauherren, auf die aktuell die Bausparkasse Schwäbisch Hall verweist. AssCompact fasst sie in einer Bildergalerie zusammen.

 
Bürger erhalten bei der Wohnungsbauprämie ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro. „Damit profitieren künftig mehr Bürger vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, meint Ralf Oberländer von der Schwäbisch Hall. [Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com]
Mehr Wohnungsbauprämie
Bürger erhalten bei der Wohnungsbauprämie ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro. „Damit profitieren künftig mehr Bürger vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, meint Ralf Oberländer von der Schwäbisch Hall. [Bild: © Coloures-Pic – stock.adobe.com]
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