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18. Februar 2022
Das Ende der Verwahrentgelte ist eingeläutet
Hannover, Lower Saxony, Germany - April 21, 2019: Logo of ING in Hanover, Germany  - ING Groep N.V. is a Dutch multinational banking and finance services corporation headquartered in Amsterdam

Das Ende der Verwahrentgelte ist eingeläutet

Die größte deutsche Direktbank kündigt ein Ende des Verwahrentgelts an. Die ING Deutschland stellt in Aussicht, keine Verwahrentgelte mehr zu erheben, sobald die EZB sich von ihrer Minuszinspolitik verabschiedet hat. Das geht aus Aussagen des ING-Vorstandschefs im Interview mit dem Handelsblatt hervor.

Im Gespräch mit dem Handelsblatt hat der Vorstandschef der ING Deutschland das Ende der Verwahrentgelte in Aussicht gestellt. „Sobald die Europäische Zentralbank sich von ihrer Minuszinspolitik verabschiedet, werden wir keine Verwahrentgelte für Privatkunden mehr erheben“, kündigte Nick Jue von der größten deutschen Direktbank an.

Gerichte sehen Verwahrentgelte kritisch

Das sogenannte Verwahrentgelt, wie es aktuell bei vielen Banken für Einlagen oberhalb eines bestimmten Betrags fällig wird, ist mittlerweile schon mehrfach von Gerichten für nicht zulässig erklärt worden – zuletzt vor dem Landgericht Berlin.

EZB-Strafzinsen erschweren das Geschäft

Die Kreditinstitute begründeten dieses Verwahrentgelt unter anderem mit ihrem eigenen Quasi-Verwahrentgelt bei der Europäischen Zentralbank. Der EZB-Strafzins für Banken, die ihr Geld bei der Notenbank parken, liegt derzeit bei minus 0,5%. Die ING-Volkswirte gehen laut Jue aber davon aus, dass die Minuszinsen der EZB ab dem ersten Quartal 2023 ein Ende haben werden.

Wenige Banken positionieren sich deutlich

Das Handelsblatt hatte erst vor Kurzem 20 deutschen Kreditinstituten die Frage gestellt, ob sie die Verwahrentgelte aufgeben würden, sobald die EZB ihre Strafzinspolitik beendet. Dies hatten nur sechs der befragten Kreditinstitute klar bejaht. Bei ihnen habe es sich ausschließlich um Sparkassen und Geno-Banken gehandelt. Die ING Deutschland reiht sich nach den Aussagen von Jue ebenfalls hier ein. Den zugrunde liegenden Beitrag des Handelsblatts finden Sie hier. (tku)

Bild: © nmann77 – stock.adobe.com