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Steuern & Recht
24. Juni 2021
Das sind die Änderungen zum Halbjahreswechsel 2021

Das sind die Änderungen zum Halbjahreswechsel 2021

Zum 01.07.2021 ergeben sich pünktlich zum Halbjahreswechsel einige rechtliche Änderungen. Neben dem FISG, einer ersten gesetzgeberischen Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal, gibt es auch Neuigkeiten zur Home-Office-Pflicht und der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020.

 
Arbeitgeber sind ab dem 01.07.2021 nicht mehr dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Beschäftigung im Home-Office anzubieten. Diese Pflicht läuft als Bestandteil der im Infektionsschutzgesetz verankerten Bundesnotbremse Ende Juni aus. Erhalten bleiben sollen jedoch die Pflichten des Arbeitgebers zum Corona-Test-Angebot, zur Kontaktreduzierung sowie zur Verpflichtung auf ein Hygienekonzept. <p><i>[Bild: © pathdoc – stock.adobe.com]</i>
Ende der Home-Office-Pflicht
Arbeitgeber sind ab dem 01.07.2021 nicht mehr dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Beschäftigung im Home-Office anzubieten. Diese Pflicht läuft als Bestandteil der im Infektionsschutzgesetz verankerten Bundesnotbremse Ende Juni aus. Erhalten bleiben sollen jedoch die Pflichten des Arbeitgebers zum Corona-Test-Angebot, zur Kontaktreduzierung sowie zur Verpflichtung auf ein Hygienekonzept.

[Bild: © pathdoc – stock.adobe.com]

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