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15. Juli 2021
Das sind die besten Reisegepäckversicherungen

Das sind die besten Reisegepäckversicherungen

Reisen ist in diesem Sommer endlich wieder möglich. Um den Urlaub unbeschwert genießen zu können, schließen viele Urlauber eine Reisegepäckversicherung ab. Worauf zu achten ist und welche Tarife in Sachen Leistung überzeugen, zeigt ein Vergleich des Analysehauses Franke und Bornberg.

Viele Urlauber wollen auf Nummer sicher gehen und entscheiden sich für eine Reisegepäckversicherung. Bei der Auswahl des bestmöglichen Schutzes empfiehlt es sich, genau hinzuschauen. Doch was zählt überhaupt zum Reisegepäck, welchen zusätzlichen Schutz bietet eine entsprechende Police, wie sieht eine optimale Absicherung aus und welche Tarife bieten die besten Leistungen? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat Produkte mit Reisegepäckversicherungen verglichen und die Ergebnisse vor Kurzem in einem Blogbeitrag präsentiert.

Reisegepäckversicherung bietet zusätzliche Absicherung

Hausratgegenstände außerhalb der eigenen Wohnung sind im Rahmen der Außenversicherung der Hausrat gegen Grundgefahren wie etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm abgesichert. Reisegepäckversicherungen bieten zusätzliche Abdeckung bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigungen während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder Gepäckaufbewahrung, bei einfachem Diebstahl, Raub, Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, bei Transportmittelunfällen, Unfällen der versicherten Person sowie höherer Gewalt.

Schutz von mitgeführten Gegenstände und Wertsachen?

Zum Reisegepäck gehören sämtliche Dinge, die unterwegs mitgeführt werden. Hier gilt es zu beachten, dass Reisegepäckpolicen die Absicherung der mitgeführten aufbewahrten Sachen unterschiedlich regeln. So können beispielsweise Wertsachen, Ausweisdokumente, Seh- und Gehhilfen, Rollstühle, elektronische Geräte wie Mobiltelefone sowie der Inhalt von Hand- und Tragetaschen ausgeschlossen sein. Teilweise wird nur der Zeitwert ersetzt. Die Leistungshöhe lässt sich oft individuell festlegen.

Wer sollte mitversichert sein? Was ist bei Entfernung und Reisedauer zu beachten?

Neben dem Versicherungsnehmer und Familienangehörigen können in den Versicherungsschutz namentlich Lebenspartner und deren Kinder aufgenommen werden. Wie Christian Monke, Bereichsleiter Analyse der Franke und Bornberg GmbH, in seinem Blogbeitrag schreibt, sollte eine optimale Absicherung über eine Reisegepäckversicherung folgende Kriterien umfassen: das Alleinreisen der Mitversicherten, keine Forderung einer Mindestreiseentfernung, keine Forderung einer Mindestreisedauer und keine Begrenzung einer Höchstreisedauer.

Versicherte Dinge

Gegenstände, die dauernd außerhalb des Versicherungsortes aufbewahrt werden wie in Ferienwohnungen, Booten oder Wohnwägen gelten nur als Reisegepäck, wenn sie von dort zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden. Ebenfalls zum Reisegepäck zählen Geschenke und Souvenirs, die während der Reise erworben werden. Üblicherweise beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände gehören dagegen nicht dazu.

Versicherungsschutz besteht für Falt- und Schlauchboote, Segelsurfgeräte, Hängegleiter, Fahrräder, Golfausrüstung, Fall- oder Gleitschirme, Inline-Skates, Wintersportgeräte, Tauchausrüstung sowie sonstige Sportgeräte, sofern sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch gegen die Gefahren der Reisegepäckversicherung befinden.

Das sollte der Versicherungsschutz enthalten

Optimal abgesichert ist das Reisegepäck laut Franke und Bornberg dann, wenn Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung sowie während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung), Verlieren (nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen), Transportmittelunfälle, Unfälle von versicherten Personen, Elementarschäden außerhalb von Gebäuden, höhere Gewalt, bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gegeben ist.

Auf der sicheren Seite beim Campen?

Versicherungsschutz besteht auf offiziellen Campingplätzen, und zwar für unbeaufsichtigt zurückgelassene Sachen gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung). In Zelten gilt die Absicherung, wenn der Schaden nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erfolgt und das Zelt mindestens zugebunden oder zugeknöpft ist. Ein Wohnwagen ist durch einen Verschluss abzusichern. Elektronische Geräte sind abgedeckt, wenn sie der Aufsicht des Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben wurden oder sich in einem verschlossenen Wohnwagen oder Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz befinden.

Optinmal abgesichert sind Urlauber auf Campingplätzen, wenn Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie mut- oder böswillige Beschädigung mitversichert sind und die Entschädigung mindestens 3.000 Euro umfasst.

Wie sieht es mit Wertsachen und elektronischen Geräten aus?

Wertsachen lassen sich in der Reisegepäckversicherung häufig nur begrenzt absichern. Dies gilt auch für EDV-Geräte, Mobiltelefone, Foto-, Film- und Videogeräte sowie mobile Unterhaltungselektronik. Zum einen sind bestimmte Aufbewahrungsvorschriften einzuhalten, zum anderen ist die Entschädigung häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Reisegepäckversicherungssumme begrenzt. Einen optimalen Versicherungsschutz sieht Franke und Bornberg dann vorliegen, wenn die Entschädigung mindestens 2.000 Euro beträgt ohne weitere Ausschlüsse bzw. ohne Ausschlüsse für einzelne Gerätearten.

Und wenn etwas verloren geht oder aus dem Auto geklaut wird?

Von Verlieren spricht man, wenn eine Sache abhanden kommt, ohne dass eine Straftat vorliegt. Der Verlust ist durch eine Meldung beim zuständigen Fundbüro nachzuweisen. Optimal ist die Absicherung im Falle einer vorgesehenen Entschädigung von mindestens 1.000 Euro.

Versicherungsschutz gilt für den Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum von Kraftfahrzeugen sowie aus verschlossenen Anhängern oder Dachboxen. Bei Top-Tarifen besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Anhängern und Dachboxen ohne Einschränkung auf eine Fahrtunterbrechung oder die Begrenzung auf Garage oder Hofraum.

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist bei vielen Policen die Leistung beschränkt, sofern der Diebstahl nicht während einer Fahrtunterbrechung von maximal zwei Stunden erfolgt. Der Diebstahl aus dem Fahrzeug wird zum Beispiel nur dann versichert, wenn das Kfz nachts in einer verschlossenen Garage geparkt war. Optimal fahren Kunden mit einer Police, in der Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr uneingeschränkt versichert ist.

Transportmittelunfall: Schäden am besten zum Neuwert versichert

Über die Reisegepäckversicherung abgedeckt sind Sachen, die abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden durch Unfälle, bei denen die versicherte Person schweren Schaden erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt. Hier ist darauf zu achten, dass Schäden durch Transportmittelunfälle oder Unfälle von versicherten Personen zum Neuwert versichert sind.

Versicherungsschutz besteht zudem für die Kosten zur Wiedererlangung des Gepäcks sowie für notwendige Ersatzbeschaffungen, wenn das Reisegepäck nicht gleichzeitig mit der versicherten Person am Bestimmungsort eintrifft. Bei einer optimalen Absicherung werden Kosten zur Wiedererlangung des Reisegepäcks sowie Ersatzkäufe übernommen, falls das Gepäck nicht am selben Tag eintrifft wie die versicherte Person.

Die Top Ten der Reisegepäckversicherungstarife

Im Ranking der besten Reisegepäckversicherungen finden sich Tarife der folgenden Gesellschaften unter den Top Ten: SIGNAL IDUNA / VODAG / PVAG, Adcuri / Barmenia, Basler, Continentale, R+V / Condor, S.L.P AG, VHV, InterRisk, Rhion, Interlloyd, Alte Leipziger, die Bayerische.

Mehr dazu im Blog von Franke und Bornberg. (tk)

Bild: © Zarya Maxim – stock.adobe.com