AssCompact suche
Home
Management & Wissen
30. Mai 2018
Das sind die wichtigsten Versicherungen rund ums Boot

Das sind die wichtigsten Versicherungen rund ums Boot

Vor dem Start zum Bootsausflug rät der Bund der Versicherten e. V. (BdV), nicht ohne entsprechenden Versicherungsschutz in See zu stechen. So brauchen Eigentümer eines motorbetriebenen Bootes, eines Segelbootes oder einer Yacht neben einer privaten Haftpflicht besondere Absicherung.

Wer den Anker lichtet, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen, wie der Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt. „Beschädigt man das eigene Boot oder fügt anderen einen Schaden zu, kann das sehr teuer werden“, betont BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Neben einer privaten Haftpflichtversicherung ist für Eigentümer eines motorbetriebenen Bootes, eines Segelbootes oder einer Yacht auch eine Bootshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie bietet Schutz vor existenziellen Schadenersatzansprüchen und reguliert Schäden, die man mit Booten bei Dritten verursacht. Denn solche sind meist nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt. Es sollte eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden. Nicht erforderlich ist eine Bootshaftplicht für Paddel-, Ruder- oder Tretboot, denn hier kommt die Privathaftpflicht für verursachte Schäden auf. Einige leistungsstarke Tarife versichern auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit. Der BdV rät daher, sich beim Versicherer zu erkundigen.

Kaskoversicherung und Skipperhaftpflicht

Wer mit einer gemieteten oder gecharterten Yacht unterwegs ist, für den ist der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung sinnvoll. Selbst verursachte Schäden am eigenen Boot übernimmt die Kaskoversicherung. Hier sollte eine Allgefahrendeckung vereinbart werden, die alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Boss empfiehlt eine Versicherungssumme zu wählen, die dem Wert des Bootes oder der Yacht entspricht. Den Wert gilt es zudem regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei einigen Anbietern lässt sich das Boot sogar dauerhaft zum Neuwert versichern.

Auf Einwand grober Fahrlässigkeit verzichten

Außerdem sollte im Vertrag auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet werden. Denn nur dann sind auch Schäden gedeckt, die grob fahrlässig verursacht wurden, wie Boss unterstreicht. Zudem sollte der Schutz auch Kosten umfassen, die durch Bergung und Beseitigung des Wracks entstehen.

Wissenswertes zum Versicherungsschutz an Bord hat der BdV in einem Infoblatt Bootsversicherung zusammengestellt. (tk)