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7. Mai 2018
Datenschutz: AfW und Pools wollen einheitliche Branchenstandards

Datenschutz: AfW und Pools wollen einheitliche Branchenstandards

Der AfW hat sich erneut mit Maklerpools zum Thema Datenschutz getroffen. Künftig werden Makler grundsätzlich eine Einwilligung des Kunden einholen müssen, in der auch die Zusammenarbeit mit einem Pool thematisiert ist. Eine einheitliche Einwilligungserklärung soll erarbeitet und als Branchenstandard etabliert werden.

Der Countdown bis zum Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 läuft. Auf Initiative des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW haben sich erneut Datenschutzfachleute von Maklerpools zusammengesetzt mit dem Ziel, brancheneinheitliche datenschutzkonforme Standards zu schaffen. Nach einem ersten Treffen im April hatte der AfW am 02.05.2018 in München ein Fortsetzungstreffen organisiert. Die Teilnehmer bekräftigten die Position des AfW, dass Versicherungsmakler mit weniger als zehn Beschäftigten, die mit der automatisierten Datenverarbeitung betraut sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, solange sie nicht in einem überdurchschnittlichen Maße personenbezogene Daten umfangreich verarbeiten. Diese Position basiert auf einer Umfrage bei den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer.

Zur Kooperation zwischen Maklern und Pools

Was die Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools angeht, lasse sich diese über mehrere Varianten rechtlich korrekt darstellen, so die Ansicht der anwesenden Datenschutzfachleute. Welches der möglichen Modelle das jeweils richtige sei, hänge von der spezifischen Kooperation zwischen Maklern und Pool ab. Dies wollen die Pools für die jeweils betroffenen Kunden und kooperierenden Makler klären. Wegen der unterschiedlichen Aufstellung und Geschäftsmodelle verbiete sich hierzu eine standardisierte Aussage, wie es in der Mitteilung zum Treffen heißt.

In Einwilligung des Kunden auf Zusammenarbeit mit Pool eingehen

Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass vorbehaltlich der Möglichkeit der Datenverarbeitung wegen vorliegendem berechtigtem Interesse nach Art. 6 DSGVO grundsätzlich die Einholung einer Einwilligung des Kunden durch die Makler erforderlich sein wird, in der auch auf die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Pools Bezug genommen wird. Lediglich vorsorglich wollen die Pools mit entsprechenden Vorkehrungen dafür sorgen, dass eine Einwilligung des Kunden vorliegt und dies anhand geeigneter Maßnahmen überprüfen. Eine einheitliche Einwilligungserklärung soll über den Verband erarbeitet und als Branchenstandard etabliert werden. Angestrebt ist dabei auch die Kooperation mit weiteren Brancheninitiativen.

Rückwirkendes Anschreiben von Kunden nicht erforderlich

Ein rückwirkendes Anschreiben der betroffenen privaten Endkunden in Bezug auf die konkrete Zusammenarbeit zwischen Maklern und Pools nicht für notwendig, zumal dies explizit nicht gesetzlich gefordert sei. Auch für eine analoge Anwendung sahen die Anwesenden keinen Raum und verwiesen darauf, dass sich hierzu kein klarer Wortlaut aus der DSGVO ergebe.

Norman Wirth zieht positives Fazit des Treffens

Die Anwesenden wollen weiterhin intensiv zusammenarbeiten und die praktische Umsetzung der DSGVO begleiten. Der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, hob die hohe Bereitschaft der teilnehmenden Pools hervor, beim Datenschutz zu praxisnahen aber auch dem Anliegen der DSGVO gerecht werdenden Lösungen zu kommen. „Zu 100% perfekte Lösungen wird es bei der Umsetzung dieses komplexen Gesetzes sicherlich in keinem Unternehmen – auch in anderen Branchen – geben können. Viele Punkte sind auch noch unklar und es wird in Einzelfragen in Zukunft vielleicht auch zu Änderungen in der rechtlichen Bewertung kommen. Aber eines ist allen Beteiligten klar: Nichts tun ist keine Option,“ so Norman Wirth in seinem Fazit.

Diese Maklerpools waren vertreten

Bei dem Treffen waren die folgenden Maklerpools anwesend: ARUNA GmbH, blau direkt GmbH und Co. KG, degenia Versicherungsdienst AG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS & Cie.Pool GmbH, Netfonds AG, VFV GmbH – Der Sachpool, WIFO GmbH.

Foto: Datenschutzfachleute von AfW und Maklerpools beim Treffen am 02.05.2018 in München (tk)