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25. Juli 2022
degenia AG verbessert Wohngebäude-Versicherungsschutz

degenia AG verbessert Wohngebäude-Versicherungsschutz

Die degenia AG hat ihre Wohngebäudeversicherung deutlich verbessert: Typische Haftungsfallen wie Mindestwindstärke und Rückstauklappe sind jetzt minimiert; Leistungen wurden unter anderem durch Besitzstands- und Best-Leistungs-Garantie optimiert.

Mit der Intention, typische Haftungsfallen zu minimieren, hat die degenia Versicherungsdienst AG bei der Entwicklung ihrer neuen Wohngebäudeversicherung dem erfolgreichen Vorgängerkonzept T21 das i-Tüpfelchen aufgesetzt und mit aus Maklersicht haftungsminimierenden Bausteinen optimiert.

Minimierung Haftungsrisiken, erhöhte Sublimits

Konkret ist eine funktionsfähige Rückstauklappe nun nicht mehr Bestandteil in der Deklaration Elementar und wurde im premium- und optimum-Tarif komplett gestrichen. Ab der Tarifvariante premium verzichtet degenia auf die Mindestwindstärke im Schadenfall. Für Kunden wie Makler entfallen damit die Beweispflichten der Windstärke 8.

Mit dem neuen Leistungsbaustein grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften stellt degenia bereits im premium-Tarif großzügigen Schutz mit einem Sublimit von 50.000 Euro zur Verfügung. Beim Top-Tarif optimum steigt der Versicherungsschutz für derartige Leistungsfälle auf 500.000 Euro.

Besitzstandsklausel und Best-Leistungs-Garantie

Über das Wohnflächenmodell verzichtet degenia im neuen Wohngebäudetarif außerdem auf die Ermittlung der Versicherungssumme. Somit besteht Versicherungsschutz bis zum ortsüblichen Neubauwert, sofern das Wohngebäude korrekt beschrieben bzw. die Wohnfläche korrekt angegeben ist. Um für Kunden und Makler einen Wechsel zu degenia attraktiver zu machen, hat degenia den optimum-Tarif nun mit einer Besitzstandsklausel und einer Best-Leistungs-Garantie ausgestattet. Ergänzend hierzu ist gegen Zahlung einer Einmalprämie im Wechselgeschäft zusätzlich eine Konditionsdifferenzdeckung möglich.

Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

Und auch die aktuelle Rechtsprechung wurde bei der Aktualisierung des Tarifwerkes berücksichtigt. So wurde das Fugenurteil sowohl im premium- als auch im optimum-Tarif integriert. degenia-Kunden können damit Nässeschäden, die aufgrund defekter Fugen auftreten, beim Versicherer melden. Einfamilienhäuser genießen im premium-Tarif Deckung bis 10.000 Euro, im optimum-Tarif gilt die Deckung bis zur Versicherungssumme.

Unveränderte Prämien und Courtagesätze

Makler und Kunden werden sich darüber freuen, dass es beim neuen Wohngebäudekonzept T22 keine preislichen Veränderungen im Vergleich zum Vorgängertarif T21 gibt. Und das trotz deutlicher Leistungsverbesserung.

Der neue Wohngebäudetarif ist ab sofort in mydegenia.de bzw. im Mr-Money-Rechner abschließbar.

Weitere Infos unter https://degenia.de/produkte/haus-wohnung/wohngebaeudeversicherung_t22/