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19. Mai 2021
degenia präsentiert Internet-Schutzbrief T21

degenia präsentiert Internet-Schutzbrief T21

Der Internet-Schutzbrief T21 der degenia schützt Versicherungsnehmer und ihre Familienmitglieder nicht nur bei Online-Shopping oder Cybermobbing, sondern hält auch juristische Erstberatung bereit. Optional können auch Drittschäden abgesichert werden.

Fast alles lässt sich heutzutage online erledigen: Einkaufen, Verkaufen, Kommunikation, Bankgeschäfte, Behördengänge. Das Internet soll unseren Alltag einfacher und bequemer machen, vor allem aktuell in Zeiten der Corona-Pandemie.

Der degenia Internet-Schutzbrief T21 schützt den Versicherungsnehmer und seine Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben. Als Familienmitglieder gelten (Ehe-)Partner und Kinder. Online-Shopping (Internet-Ein- und -Verkäufe) ist bis 5.000 Euro abgesichert. Bei Identitätsdatendiebstahl wird bis zu 15.000 Euro entschädigt. Kosten für Datenrettung und Hardwareschutz werden bis 2.000 Euro übernommen.

Kosten bei Cybermobbing eingeschlossen

Cybermobbing bzw. -stalking scheint gerade in Zeiten des Corona-Lockdowns extrem zu „florieren“. Die dauerhafte Nutzung von Handys und Tablets, bzw. die ununterbrochene Anwesenheit in den sozialen Netzwerken scheint der ideale Nährboden für diese Vergehen zu sein. Hier werden die Kosten für einen Psychologen bis 500 Euro, evtl. notwendige Umzugskosten innerhalb Deutschlands bis 2.000 Euro und der Einkommensausfall durch die Wahrnehmung von Terminen (maximal drei Tage, maximal 200 Euro je Tag) übernommen. Auch die Beauftragung eines IT-Dienstleisters zum Löschen von nicht genehmigten persönlichen Daten im Internet wird bis 1.000 Euro erstattet. Zusätzlich kann eine versicherte Person zu den Themen Abo-Falle, Cybermobbing, Datenmissbrauch und Urheberrechtsverletzung eine juristische Erstberatung erhalten.

Optional können Drittschäden abgesichert werden

Optional kann der Kunde auch das Thema Drittschäden mit in den Leistungsumfang einschließen. Dazu gehören die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Cybermobbing bzw. -stalking durch im Haushalt lebende minderjährige Kinder. Hier werden die Kosten jeweils bis zu 5.000 Euro erstattet. (ad)

Bild: © New Africa – stock.adobe.com