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25. September 2019
Deutsche Thomas Cook ist insolvent – Zurich unterstützt Pauschalreisende

Deutsche Thomas Cook ist insolvent – Zurich unterstützt Pauschalreisende

Nach der Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook ist nun auch die deutsche Tochter Thomas Cook GmbH zahlungsunfähig. Pauschalreisende von Thomas Cook sowie von Bucher Reisen & Öger Tours sind über die Zurich gegen die Folgen einer Insolvenz abgesichert. Die Zurich hat bereits reagiert.

Nachdem der britische Reiseveranstalter Thomas Cook zahlungsunfähig ist, trifft es nun auch die deutsche Tochter Thomas Cook GmbH. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das Unternehmen bei Gericht einen Insolvenzantrag eingeleitet. Wie Urlauber abgesichert sind und wie das Gesetz in einem solchen Fall aussieht, dazu heißt es in einer aktuellen Mitteilung vom GDV: „Generell sieht das Gesetz in Deutschland bei Insolvenz eines Reiseveranstalters vor, dass der Reiseveranstalter die Pauschalurlauber zurückholt und der Versicherer des Reiseveranstalters dafür die Kosten erstattet.“ Grundsätzlich müssen Reiseveranstalter ihre Kundengelder gegen den Fall einer Insolvenz absichern. Kunden erhalten vom Versicherer einen Sicherungsschein.
 
Zurich informiert auf ihrer Webseite

Kunden von Thomas Cook in Deutschland sind über die Zurich gegen die Folgen einer Insolvenz abgesichert. Die Zurich hat Informationen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Dort heißt es: „Der Schutz der Zurich Insurance Plc, Niederlassung für Deutschland gilt im Rahmen der Reiseversicherungsscheine für die Kunden von Thomas Cook in Deutschland und die dazugehörigen Veranstaltermarken.“ Demnach wurden bislang Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt. Thomas Cook wolle in den nächsten Tagen prüfen und mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter entscheiden, ob auch weitere Gesellschaften betroffen sind.

Versicherungsschutz nur für Pauschalreisende

Wie die Zurich weiter informiert, gilt der Versicherungsschutz nur für eine gebuchte Pauschalreise, also eine Reise, die aus mindestens zwei Reisearten (zum Beispiel Transport und Unterkunft). Nicht abgesichert sind gebuchte Einzelleistungen wie etwa nur Flug oder nur Hotelbuchungen.

Zurich unterstützt Urlauber bei der Rückkehr

„Wir wollen die Reisenden optimal unterstützen,“ unterstreicht die Zurich auf ihrer Webseite. Der Fokus liege derzeit darauf, Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland zu unterstützen. Der Versicherer übernehme im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Kosten für die Beherbergung der Urlauber am Reiseort. Entsprechendes gelte laut Zurich auch für die Rückreise.

Was gilt bei Insolvenz eines Reiseveranstalters?

Mit dem Sicherungsschein hat der Kunde im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters einen Anspruch darauf, den Reisepreis erstattet zu bekommen. Laut GDV sind die Leistungen des Versicherers allerdings in der Regel bei 110 Mio. Euro pro Geschäftsjahr gedeckelt. Wenn die Ansprüche diese Grenze überschreiten, erhalten Kunden nur anteilig eine Entschädigung. Die Grenze von 110 Mio. Euro hat auch die Zurich. Dort heißt es: "Die geleisteten Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer sind bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 Euro versichert."

Abwicklung von Ansprüchen über die KAERA AG

Laut Zurich habe man für die Abwicklung von Ansprüchen die KAERA AG beauftragt. Sie prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren der Thomas Cook GmbH und der dazugehörigen Veranstaltermarken. Betroffene Kunden die bereits auf Reisen sind oder auch eine Reise gebucht haben, sollen sich direkt an die KAERA AG wenden. (tk)

Bild: © Markus Mainka – stock.adobe.com