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12. November 2018
Deutscher Fondsverband nimmt neue PRIIPs-Vorschläge in die Mangel

Deutscher Fondsverband nimmt neue PRIIPs-Vorschläge in die Mangel

Die europäischen Regeln zu den PRIIPs-Informationsblättern lösten breite Kritik aus. Nun haben die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) einen Vorschlag zur Überarbeitung vorgestellt. Der Fondsverband BVI hat sich zu diesen bereits geäußert – und ist alles andere als begeistert.

Die ESAs haben ein Konsultationspapier veröffentlicht, das Vorschläge zur Verbesserung der Vorgaben für die PRIIPs-Informationen enthält. Die EU-Kommission hatte das Papier in Auftrag gegeben, nachdem die Vorgaben zu den PRIIPs-Informationsblättern auf breite Kritik seitens Fondsbranche, Verbraucherschützern und Politikern gestoßen waren.

Mängel nicht behoben

Der BVI ist auch mit den neuen Vorschlägen nicht zu frieden. „Mit den Vorschlägen der ESAs lassen sich die Mängel der PRIIPs-Informationen nicht beheben, weil die beiden strittigsten Probleme ungelöst bleiben“, so der Fondsverband. Zu der vielfach kritisierten Berechnungsmethode für Transaktionskosten sage das Konsultationspapier zum Beispiel überhaupt nichts.

Missverständliche Berechnungsmethode

Darüber hinaus sollen die Szenarien zur Wertentwicklung sollen unverändert bleiben. Dabei führe die Berechnung mit Vergangenheitsdaten dem BVI zufolge zu missverständlichen Ergebnissen. Die Ergänzung durch Angaben zur vergangenen Wertentwicklung, die den ESAs vorschwebt, würde die Aussagen der Szenarien lediglich verstärken und tauge somit nicht als Abhilfe für ein Produktinformationsblatt, das 50 Millionen Privatanlegern in der EU als Grundlage für die Anlageentscheidung dienen soll.

Zu kurze Frist

Der BVI sieht sich durch den neuen Vorschlag der ESAs in seiner Kritik an der zu kurzen Frist der EU-Kommission bestätigt. Um neue Ansätze für die komplexen Berechnungsmethoden zu entwickeln, brauche es mehr Zeit. Der deutsche Fondsverband plädiert daher weiter dringend dafür, den für Januar 2020 vorgesehenen Starttermin für das PRIIPs-KID auf Januar 2022 zu verschieben. Nur so lasse sich verhindern, dass in gut einem Jahr anstelle der bewährten Wesentlichen Anlegerinformationen ein mangelhaftes PRIIPs-KID zur Anwendung kommt. (mh)