Ein Kommentar von Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH
Mehr Kapitaldeckung halte ich seit Jahren für überfällig. Die Alterssicherungskommission hat dafür im Juni einen Vorschlag gemacht, und ich habe ihr zugutegehalten, dass sie für ihre Kapitalrente realistische Rechenannahmen und harte Kostengrenzen verlangt. Die Bauart des Vorschlags überzeugt mich trotzdem nicht, und je genauer ich sie lese, desto weniger. Ein staatlich verwalteter Pflichtbeitrag ist die schlechteste von mehreren Möglichkeiten, Kapitaldeckung in die Breite zu bringen. Die beste steht bereits im Betriebsrentengesetz.
Ein Pflichtbeitrag bleibt ein Pflichtbeitrag, auch bei 2%
Die Kommission empfiehlt in Empfehlung 28 einen zusätzlichen Beitragssatz von 2% des Bruttolohns, paritätisch finanziert, eingeführt in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten, idealerweise ab 2028. Eingezogen werden die Beiträge über das bestehende Verfahren der Arbeitgeber, dann zentral verwaltet und in einem öffentlichen Fonds angelegt. Die Konten sind Sozialversicherung: Sie werden als lebenslange Rente ausgezahlt und können, so steht es wörtlich im Bericht, nicht vererbt werden.
Das ist ein Zwangsbeitrag mit einem freundlichen Namen. Wer heute 4.000 Euro brutto verdient, gibt dafür 40 Euro im Monat ab, sein Arbeitgeber weitere 40 Euro. Beide Hälften kommen aus demselben Topf, aus dem heute Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeitrag zur Betriebsrente bezahlt werden. Die Kommission weiß um diese Wirkung. Sie schreibt selbst, dass höhere Lohnnebenkosten Investitionen ins Ausland lenken könnten und Beschäftigte wie Arbeitgeber nicht unangemessen zusätzlich belastet werden dürften. 2% obendrauf sind genau das.
Für den Einzelnen kommt hinzu: Stirbt er vor oder kurz nach Rentenbeginn, fällt sein Kapital dem Kollektiv zu. Das angesparte Geld gehört ihm bis zuletzt nur auf dem Papier.
Ein staatlicher Kapitalstock weckt Begehrlichkeiten
Der zweite Einwand steht ebenfalls im Bericht, allerdings zwischen den Zeilen. Die Kommission schreibt, das angelegte Kapital müsse „vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden“, und die Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme sei „unabdingbar“. Wer solche Sätze in einen Empfehlungskatalog schreibt, kennt das Risiko. Ein Fonds, der Jahr für Jahr Milliarden ansammelt und dem Staat gehört, ist in jeder Haushaltsnotlage eine Versuchung.
Die Geschichte der letzten fünfzehn Jahre zeigt, wie real diese Versuchung ist. Ungarn hat 2010 die seit 1998 bestehende private Pflichtsäule mit rund 11 Mrd. Euro Vermögen faktisch in den Staatshaushalt überführt. Polen hat 2014 die Staatsanleihen aus den privaten Rentenfonds an die staatliche Sozialversicherung übertragen; die Fondsguthaben der Versicherten schrumpften dabei um mehr als die Hälfte, an ihre Stelle traten Ansprüche gegen die Staatskasse. In beiden Fällen lief der Zugriff über ein ordentliches Gesetz. Es brauchte nur eine Mehrheit.
Eine Schutzklausel im Gesetz kann eine spätere Mehrheit jederzeit ändern. Ob sich der Pflichtbeitrag für den einzelnen Beitragszahler rechnet, hängt deshalb über vierzig Jahre von der Disziplin wechselnder Regierungen ab. Einfluss darauf hat er keinen.
Für Vermittler ist in diesem Modell kein Platz
Der dritte Einwand betrifft die Leserinnen und Leser dieses Beitrags direkt. Die Kommission peilt für die Kapitalrente effektive Kosten von maximal 0,1% pro Jahr an. Diese Marke ist nur für ein beratungsfreies Indexsparen erreichbar: Beitragseinzug durch den Arbeitgeber, ein öffentlicher Fonds, kein Ansprechpartner. Beratung und Betreuung tauchen in der Konstruktion an keiner Stelle auf.
Wer heute mit Arbeitgebern über Versorgung spricht, findet in diesem Modell keine Aufgabe. Es organisiert Vorsorge an der Fachberatung vorbei. Das ist umso bemerkenswerter, als dieselbe Kommission zwei Empfehlungen weiter feststellt, dass die betriebliche Altersversorgung gerade in kleinen Betrieben an Beratung, Verwaltung und Bürokratie scheitert. Für die eigene Säule schafft der Staat diese Aufgaben kurzerhand ab. Für die zweite Säule bleiben sie liegen.
Die zweite Säule kann Kapitaldeckung ohne Zwang
Es gibt einen Weg, der Kapitaldeckung in die Breite bringt und den Menschen die Wahl lässt: die automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht, das Auto-Enrolment. Beschäftigte sorgen vor, solange sie nicht widersprechen. Niemand wird gezwungen, und trotzdem kippt der Regelfall. Großbritannien lebt das seit 2012 vor. Die Teilnahmequote stieg von 55 auf 88%, nur etwa jeder Zehnte tritt aus. Die meisten Menschen wollen vorsorgen. Woran sie scheitern, ist der Anfang.
Den rechtlichen Einstieg gibt es in Deutschland seit Januar. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt Opt-out-Modelle per Betriebsvereinbarung auch ohne Tarifvertrag, verbunden mit einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20%. Das ist ein Fortschritt, aber eine Option, die jeder Arbeitgeber einzeln ergreifen muss. Und sie setzt einen Betriebsrat voraus. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten gibt es den selten. Ausgerechnet dort, wo laut Kommission nur 25% eine Betriebsrente haben, während Großunternehmen 86% erreichen, bleibt die Tür verschlossen.
Der Sozialpartnerdialog, den die Kommission für dieses Jahr angestoßen hat, sollte genau hier ansetzen: die automatische Einbeziehung zum Regelfall machen, auch außerhalb tariflicher Strukturen und auch ohne Betriebsrat. Das erreicht dieselbe Breite wie ein Pflichtbeitrag. Der Unterschied liegt im Widerspruchsrecht und darin, wem das Geld gehört.
Erst der Regelfall, dann ein gutes Produkt
Auto-Enrolment allein macht noch keine gute Versorgung. Die Maßstäbe, die der Staat sich für seine eigene Kapitalrente verordnet, gelten auch hier: realistische Lebenserwartung in der Verrentung, Kostendisziplin über die ganze Laufzeit, Verzicht auf teure Garantien, kollektiver Risikoausgleich. Eine Betriebsrente kann das alles, und sie kann mehr. Der Arbeitgeber gibt eigenes Geld dazu. Er steht für die zugesagte Leistung ein, im Insolvenzfall abgesichert über den Pensions-Sicherungs-Verein. Und das angesparte Kapital bleibt im Todesfall bei der Familie.
Genau an dieser Stelle beginnt die Arbeit der Vermittler. Ein Opt-out-Modell braucht ein Arbeitgebermodell: Wie viel gibt der Betrieb dazu, wird Eigeninitiative zusätzlich belohnt, welche Gruppen sollen besonders erreicht werden, was kostet das bei wachsender Belegschaft? Es braucht eine Betriebsvereinbarung, eine Kommunikation, die Beschäftigte den Widerspruch bewusst unterlassen lässt, und eine Verwaltung, die in einem Betrieb ohne Personalabteilung nicht zusammenbricht. Wer Arbeitgeber dabei begleitet, baut Versorgungsstrukturen und wird an ihnen beteiligt. In der gesetzlichen Kapitalrente ist das ausgeschlossen.
Die Kommission hat die Frage richtig gestellt: Wie kommt Kapitaldeckung zu allen Beschäftigten? Ihre Antwort verlegt die Aufgabe in einen staatlichen Fonds, entzieht dem Sparer sein Kapital und schaltet die Beratung aus. Die zweite Säule hat seit Januar ein Werkzeug, das dieselbe Breite ohne Zwang erreichen kann, sobald der Gesetzgeber aus der Option den Regelfall macht. Warum bauen wir eine neue Säule, wenn die bestehende nur noch die Voreinstellung braucht?
Alexander Siegmund ist ausgewiesener Experte für betriebliche Altersversorgung. Er ist Gründer und Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH und gestaltet seit über 25 Jahren die Branche aktiv mit – als Rentenberater, Betriebswirt bAV und Master of Pension Management. Seine Kombination aus Ausbildung, Studium und Zulassung ist am Markt einmalig.
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