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20. November 2019
Die Digitalisierung spaltet die D&O-Branche

Die Digitalisierung spaltet die D&O-Branche

Auch bei Managerversicherungen will der Kunde smarte und schnelle Lösungen. Doch weite Teile der Branche zögern die Digitalisierung hinaus. Dabei ist es höchste Zeit, sonst muss der Kunde die Rechnung dafür zahlen. Ein Gastbeitrag von Marcel Armon, Geschäftsführer des D&O-Spezialisten hendricks.

Viele Marktteilnehmer schieben die Digitalisierung von D&O-Versicherungen auf die lange Bank und zögern damit den digitalen Wandel in der Branche hinaus. Den Nachteil werden die Kunden haben. Denn durch die fehlende Digitalisierung sind schnelle und kostengünstige Prozesse unmöglich. Die händische Bearbeitung verursacht höhere Kosten, die früher oder später auf die Kunden abgewälzt werden müssen.

Die Versicherer liefern sich seit Jahren einen ungesunden Preiswettbewerb, sodass das D&O-Geschäft überwiegend defizitär ist. Ein Rechenbeispiel: Beträgt die Bruttobeitragssumme einer Police mit 3 Mio. Euro Deckungssumme im Durchschnitt 3.000 Euro, bleiben nach Abzug der Versicherungssteuer und der Vertriebskosten weniger als 1.700 Euro für den Versicherer übrig. Von dieser Summe muss er nicht nur das Risiko analysieren und bewerten sowie die Police ausstellen, sondern und vor allem auch die eintretenden Schäden bezahlen. Weil auch noch zehn Jahre nach Beendigung einer Police ein Schaden im Rahmen der Nachmeldefrist angezeigt werden kann, sind auch Rückstellungen für künftige Schadenmeldungen Pflicht.

Schadenbegleichung vermeiden

So verwundert es nicht, dass so manche Versicherungsunternehmen kein hohes Interesse daran haben, sich durch schnelle Schadenregulierung und eine hohe Auszahlungsquote am Markt zu etablieren. Im Grunde ist die D&O-Versicherung also eine Versicherung, die Schäden auch deswegen nicht schnell und unkompliziert für die Versicherungsnehmer regulieren kann, weil sie aufgrund des niedrigen Preises kaum in der Lage dazu ist. Die Versicherer haben schlicht nicht genug Geld, um alle gemeldeten Schäden auszugleichen.

Am Markt ist festzustellen, dass dies auch tatsächlich so ist: Einige Versicherer agieren mit immer härteren Bandagen, um die Begleichung von steigenden Abwehr- und Schadenersatzansprüchen zu verzögern oder teilweise gar zu vermeiden. Die gesamte Managerhaftpflichtversicherung ist also – provokant formuliert – eine wunderbare Finanzierungsquelle für Rechtsanwälte, die alles daransetzen, die Versicherung aus der Haftung oder Deckung heraus zu argumentieren. Eine durchschnittliche Schadenabwicklung dauert heute 52 Monate. Da lässt sich leicht überschlagen, welch hohe Kosten für die Abwehr von Ansprüchen bei einem durchschnittlichen Anwaltshonorar von 330 Euro pro Stunde anfallen. Sechsstellige Verteidigungskosten sind keine Seltenheit. Wer bereits hohe Summen aufwenden musste, um die Ansprüche der Versicherungsnehmer abzuwehren, der ist auch nach vier Jahren Streit nicht mehr vergleichsbereit.

Frühe Vergleiche wären billiger

Rein rechnerisch wäre jedoch für den Versicherer eine frühere Vergleichsverhandlung von finanziellem Vorteil. Sinnvoll wäre es daher, diese Streitigkeiten aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit herauszulösen und zuvor vor mit Top-Juristen besetzten Schiedsgerichten zu verhandeln. So wäre es möglich, den Großteil der D&O-Fälle innerhalb von sechs Monaten zu beenden und ein bindendes Urteil zu fällen.

Genau diesen Vorschlag, der die Branche hätte umkrempeln können, hatte hendricks, der führende Makler für Managerversicherungen in Deutschland, vor einem Jahr bereits vorgetragen – und hat damit in der Branche auf Granit gebissen. Theoretisch finden die meisten Versicherer diese Idee zwar gut, aber sie bedeutet auch, dass sie wohl häufig und kurzfristig zahlen müssten. Genau das ist aber vom Großteil der Versicherer nicht erwünscht. So ist weiterhin die gesamte D&O-Taktik auf Verteidigung ausgelegt.

Vergleichsrechner können Individualität nicht abbilden

Vielen Versicherern fehlt schlichtweg das Geld für Investitionen in die Digitalisierung. Der Digitalisierungstraum wäre ein einfacher Vergleichsrechner à la CHECK24. Doch dieser Ansatz funktioniert nur für Standardprodukte. Managerhaftpflichtversicherungen hingegen sind komplexe und immer aufs jeweilige Risiko zugeschnittene Produkte. Versicherer ebenso wie die allermeisten Makler meinen, diese ließen sich nicht ohne Qualitätsverluste digitalisieren, denn dann könne nicht auf individuelle Bedürfnisse eingegangen werden.

hendricks hat nun die Initiative ergriffen und mit hendricks digital ein Online-Maklerportal für maßgeschneiderten Managerschutz geschaffen. Zwölf einfach zu beantwortende Fragen lösen die komplexe Situation des jeweiligen Managers in Bausteine auf, die eine individuelle Risikoeinschätzung ermöglichen. Während andere Marktteilnehmer mit standardisierten Produkten den Eindruck vermitteln, die Angebote seien sowieso alle gleich, ist dies in Wirklichkeit nicht der Fall. Sie bleiben weiterhin individuell. Und deshalb setzt hendricks zukünftig auf eine hybride Beratung. Mit seinen 80 Fachexperten hat der Düsseldorfer Makler das größte Team im gesamten Markt, welches auch im Online-Prozess den Versicherungsmaklern beratend zur Seite steht.

Die Lösung ist nicht, Produkte zu standardisieren, sondern die einzelnen Prozesse. hendricks digital automatisiert zum Beispiel die Dokumentation von Policen und das Ausstellen von Rechnungen. Auch eine grobe Preisindikation lässt sich prima digital erstellen. Doch für das Detail braucht es weiterhin die persönliche Beratung.

Vielzahl an Klauseln erschwert sauberen Policentransfer

Für den versicherten Manager geht es im Fall des Falles um seine Existenz: Im Haftungsfall ist sein gesamtes Privatvermögen in Gefahr, alles, was er sich in seinem Leben erarbeitet hat. Genau deshalb haben die meisten Manager auch bereits eine D&O-Versicherung. Für Makler geht es daher vor allem darum, die Bedingungen von bestehender Police und auf dem Markt angebotenen Alternativen zu vergleichen. Es geht um die Feinheiten der juristischen Klauseln. Die Versicherungsjuristen waren dabei in der Vergangenheit sehr individuell unterwegs, was eine schier unüberschaubare Vielfalt an Bedingungen und Klauseln zur Folge hatte. Bei hendricks kümmert sich ein eigenes Team um nichts anderes als um die Vergleiche dieser Formulierungen. Ziel ist es, eine Datenbank aufzubauen, in der mittels semantischer Suche oder gar künstlicher Intelligenz die juristischen Feinheiten erkannt und vergleichbar werden. Im Grunde ist es eine ethische Frage: Hat ein Manager eines mittelständischen Unternehmens weniger Anspruch auf einen sauberen Policentransfer als ein Konzernmanager, nur weil er weniger Beitrag für seine D&O-Police zahlt?

Verschaukelt die D&O-Branche ihre Kunden?

Aktuell nimmt die D&O-Branche ihre Kunden wenig ernst. Sie gaukelt eine Vollkaskoversicherung im Schadenfall vor, die es tatsächlich nicht gibt. Sie kümmert sich nicht um saubere Vergleiche von einzelnen Klauseln und erklärt diese nicht den Maklern und Kunden. Insgesamt ist eine Managerhaftpflichtversicherung für viele Vermittler, Versicherungsnehmer und versicherte Personen eine Blackbox.

Bisher ist die D&O-Branche damit durchgekommen. Sie setzt auf den Peinlichkeitsfaktor, der eine Markttransparenz verhindert. Denn kein Manager gibt freiwillig zu, dass er a) seine Versicherung in Anspruch nehmen musste und b) dann mit seinem Schadenfall abgeblitzt ist. Würden Manager untereinander offen über ihre eigenen Fehler reden und sich darüber austauschen, ob ihre Versicherung dafür eingetreten ist oder nicht, dann wäre auch dem letzten Versicherungskunden klar, wie wichtig die richtige Auswahl des Versicherungsanbieters letztendlich ist. Man stelle sich einen Online-Erfahrungsaustausch mit Feedback oder Bewertungen wie bei Hotelportalen vor, der transparent aufzeigen würde, wie gut oder schlecht ein Versicherer reguliert.

Die Erkenntnis, dass die Branche ihren Kunden nicht bei Vertragsabschluss verdeutlicht, dass 90% der Haftungsfälle strittig sind, trägt nicht zu einem besseren Ruf der D&O-Versicherer bei. Leider ist häufig festzustellen, dass sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Personen eine andere Erwartungshaltung im Schadenfall haben und dadurch ihr Enttäuschungspotenzial groß ist.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2019 auf Seite 44 f. und in unserem ePaper.

Bild oben: © peshkova – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Marcel Amon