Der Plot von „Zweibettzimmer“ ist schnell erzählt: Eine durchorganisierte Powerfrau erleidet einen Unfall und landet im Krankenhaus. Dort trifft sie ihre Zimmergenossin, eine sorglose Dreifachmutter, die so ziemlich das Gegenteil der Protagonistin ist. Trotzdem müssen die beiden miteinander klarkommen. Für sie bedeutet das zunächst einmal Stress. Eines der kleinen und oft auch großen Probleme, die Krankenhausaufenthalte mit sich bringen, wenn man sich nicht auf ein Einbettzimmer verlassen kann. Stress ist nämlich das Letzte, was der Patient braucht, wenn es um die Genesung geht.
In der Ruhe liegt die Kraft
Natürlich gäbe ein Film namens „Einbettzimmer“ keine so konfliktfreudige Handlung her, doch die Belastung durch Unruhe, die man im Zwei- oder gar Mehrbettzimmer erlebt, ist enorm. So kam eine quantitative Studie der Berufsfachschule für Krankenpflege zu dem Schluss, dass 37% der Befragten wegen der Geräuschentwicklung durch Mitpatienten schlechter schlafen konnten. Das wirkt sich zusätzlich negativ sowohl auf den Genesungsprozess als auch auf die Gesundheit des Patienten im Ganzen aus.
Der Chef weiß, was er tut
Doch nicht nur die Unterbringung im Einbettzimmer ist in der stationären Zusatzversicherung enthalten, auch die Chefarztbehandlung gehört ins Repertoire dieser Versicherung. Diese sei sogar besonders wichtig. 70% der vom INSA-Institut befragten Personen bewerteten den Chefarzt als die wichtigste Leistung einer privaten Krankenversicherung.
Insgesamt sind in Deutschland derzeit 72,3 Millionen Menschen Mitglieder in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Wer nicht privat versichert ist, hat dennoch die Möglichkeit, die stationäre Zusatzversicherung INTER QualiMed Z®als Zusatzelement zu wählen. Nach einem Unfall hat der Patient je nach Wahl der Tarifstufe Anspruch auf die Unterbringung im Einbettzimmer. Darüber hinaus bietet die INTER eine Zahnzusatzversicherung, die zum Beispiel in der Premiumvariante Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie abdeckt. Prophylaxe und Zahnbehandlung können gesondert abgesichert werden.. Auf diese Weise erhalten auch Patienten mit gesetzlichem Schutz Leistungen aus der privaten Krankenversicherung.
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