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21. Juli 2020
Die Taube auf dem Dach ist besser als der Spatz in der Hand

Die Taube auf dem Dach ist besser als der Spatz in der Hand

Die Redewendung „Ein Spatz in der Hand ist besser als eine Taube auf dem Dach“ bedeutet, man solle sich mit dem zufriedengeben, was man sicher hat. Den Spatz hat man sicher, die Taube auf dem Dach kann jederzeit davonfliegen. Was aber, wenn sich herausstellt, dass die Taube auf dem Dach sitzenbleibt und gar nicht wegfliegen will?

Auf Letzteres konnten die wenigen Versicherten vertrauen, die vor Jahren eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) für ihr Hotel oder ihr Restaurant abgeschlossen und jetzt, nach den behördlich angeordneten Schließungen ihrer Betriebe, die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt bekommen haben.

Der Spatz und seine Auswirkungen

Viele Versicherer weigerten sich, bei einer vorhandenen BSV zu leisten. In den Betrieben sei ja keine Seuche ausgebrochen, heißt es in der Regel in den Absagen. Daher greife der Versicherungsschutz nicht. Wenn eine Gesundheitsbehörde einen Betrieb präventiv schließt, stelle das keinen Leistungsfall dar. Darüber hinaus müsste in den Versicherungsbedingungen schon die auslösende Krankheit oder der Erreger namentlich genannt sein. Covid-19 oder SARS-CoV-2 seien aber nicht aufgeführt, daher werde nicht geleistet.

Nach einem Sturm der Entrüstung aufseiten vieler betroffener Versicherten schaltete sich in Bayern die Politik ein: Anfang April haben das Bayerische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der DEHOGA Bayern sowie einigen wenigen Versicherern die sog. „Bayerische Lösung“ vereinbart. Die Versicherer übernehmen zwischen 10 und 15% der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze und zahlen sie an die Gaststätten und Hotels aus. Mittlerweile haben sich weitere Versicherer im Rahmen einer Kulanzregelung an dem bayerischen Kompromiss beteiligt. Diejenigen Betriebe, die auf den Kompromiss eingehen und damit den Spatz in der Hand haben, müssen jedoch eine Abgeltungsvereinbarung unterschreiben, die weitere Ansprüche ausschließt. Viele Gastronomen und Hotels wollen den Spatz jedoch nicht haben und werden klagen, auch mit dem Risiko eines jahrelangen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang.

Wir lassen unsere Kunden nicht im Stich

SARS-CoV-2 ist über die bestehende BSV des Münchener Verein mitversichert. Wir stehen zu unseren Verträgen, die unsere Kunden mit uns abgeschlossen haben und halten unser Leistungsversprechen ein. Denn wir haben die teilweise sechsstelligen Summen unbürokratisch und schnell bereits ausgezahlt und so einen aktiven Beitrag zur Rettung von Existenzen im Handwerk geleistet. Der Versicherungsfall wird nach unserer Einschätzung ausgelöst durch eine Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes, basierend auf dem Infektionsschutzgesetz. Der Münchener Verein stellt das Coronavirus den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich.