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8. Juni 2023
Diese Versicherungen sollten beim Grillfest dabei sein
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Diese Versicherungen sollten beim Grillfest dabei sein

Sommerzeit ist Grillzeit – doch leider geschehen auch bei dieser eigentlich von Delikatessen und Freude begleiteten Tätigkeit immer wieder Unfälle und das ein oder andere Unglück. Der Bund der Versicherten e. V. präsentiert die wichtigsten Versicherungen fürs Grillfest.

Bei einem Grillfest können sich in unachtsamen Momenten kleinere und größere Unfälle ereignen. Dann helfen, je nach Umständen des Unglücks, verschiedene Versicherungen. Bianca Boss, Vorständin des Bundes der Versicherten e. V. (BDV), klärt in einer Pressemitteilung über die wichtigsten Absicherungen bei einer der Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen im Sommer auf.

Private Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Jedes Grillgerät hat seine eigenen Tücken. Während beim Gasgrill der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko wird, fachen manche die Grillkohle – trotz allgemeiner Warnhinweise – immer noch mit Spiritus an. Verletzt man dabei eine andere Person schwerwiegend oder beschädigt deren Besitz, greift die Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme hierbei sollte mindestens 15 Mio. Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschaden betragen.

„Niemand sollte auf einen Privathaftpflichtschutz verzichten! Verletzt man eine Person schwer, drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen. Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen“, sagt Boss.

Auch Hausrat- und Gebäudeversicherung sollten dabei sein

Setzt man beim Grillen Hausratgegenstände wie den Sonnenschirm oder andere Hausratgegenstände in Brand, zahlt die eigene Hausratversicherung. Bei Schäden am Gebäude ist es für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen. Bei Brandschäden übernimmt diese die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus.

Die private Unfallversicherung springt wiederum ein, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme. Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden. (mki)

Bild: © ivanko80 – stock.adobe.com