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28. Juni 2021
Digital Kunden gewinnen – Fördergelder schaffen Vorsprung

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Digital Kunden gewinnen – Fördergelder schaffen Vorsprung

Wie läuft eine Projektförderung im Förderprogramm ab?

Eine auf dieses Förderprogramm spezialisierte Digitalagentur bzw. Werbeagentur o. Ä. und der Versicherungsmakler (Unternehmen bzw. Antragsteller) stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Nach Erstellung eines Leistungskataloges (Was soll bis wann in welcher Art und Weise mit welchem Ergebnis erstellt werden?) wird der Beratervertrag abgeschlossen. Dieser wird als Formular online von der Förderstelle bereitgestellt. Detailinhalt ist: Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung. Der Vertrag wird erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.

Wie erfolgen die Antragstellung und der Projektstart?

Eine Antragstellung für ein Förderprojekt erfolgt über Easy-Online (Förderportal des Bundes). Im Autorisierungsbescheid sind als Anlage alle notwendigen Angaben zu dieser Online-Antragstellung enthalten. Vom Ablauf ist es wie folgt: Das Beratungsunternehmen stellt für das zu beratende Unternehmen den Förderantrag im Förderprogramm und beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung nach Zusage! Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungs­unternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Was kann gefördert werden?

Im Bereich „Digitale Markterschließung“ kann unter anderem Folgendes gefördert werden: Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing, nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops wie beispielsweise die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren.

Im Bereich „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ kann unter anderem Folgendes gefördert werden: Einführung von E-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.

Im Bereich „IT-Sicherheit in der Digitalisierung“ kann unter anderem Folgendes gefördert werden: Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Infrastruktur, Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen.

Wenn dieses Programm zu klein für die geplanten Investitionen ist oder andere Investitionen geplant sind, dann kann man unter www.foerdermittel-testen.de einen Fördermittel-Test starten.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2021, Seite 86 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Maksim Kabakou – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder