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20. Januar 2023
DIHK fordert Vereinfachung der Regulierung bei Nachhaltigkeit
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DIHK fordert Vereinfachung der Regulierung bei Nachhaltigkeit

Das Dickicht innerhalb der EU-Regulierung beim Thema „Nachhaltigkeit“ erschwert die Umstellung der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität. Die DIHK hat nun eine Vereinfachung des Regulierungskomplexes und mehr unternehmerische Handlungsfreiheit gefordert.

Die Europäische Union mischt bei der Umlenkung der Kapitalströme in nachhaltige Kapitalanlage ordentlich mit. Ein Kernstück dieses Vorhabens ist die sogenannte EU-Taxonomie. Damit soll der Versuch unternommen werden, wirtschaftliche Aktivitäten danach einzuteilen, ob sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen oder nicht. Dabei orientiert sich die Taxonomie an sechs Umweltzielen, die auch in Zielkonflikten zueinanderstehen können: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität. Aktuell konzentriert sich die EU-Taxonomie allerdings nur auf die ersten zwei Umweltziele, also Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Umstieg auf Klimaneutralität braucht Handlungsfreiheit

Doch diese Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität verlangt von den Unternehmen hohe Investitionen zum Beispiel bei der Modernisierung von Betriebsanlagen oder bei der Umstellung der betrieblichen Energieversorgung – und das in einer Phase, in der die Unternehmen und ihre Ertragslage angesichts der hohen Energiepreise verbunden mit der Gefahr einer Energieknappheit sowie des sich verschärfenden Fachkräftemangels bereits angespannt sind. Daher hat nun die Deutsche Industrie- und Handelskammer e. V. (DIHK) gefordert, die Regulierung im Bereich Nachhaltigkeit zu vereinfachen. Allgemein sollten laut DIHK-Positionspapier mehr Anreize für Unternehmen anstatt Strafen gesetzt werden, denn der Umstieg auf Klimaneutralität verlange Zeit und unternehmerische Handlungsfreiheit.

EU-Taxonomie vereinfachen

Zunächst fordert die DIHK, dass die bestehenden Regulierungsvorschriften im Bereich Sustainable Finance die Finanzierung der Transformation der Wirtschaft fördern und nicht hemmen sollten. Dafür müsse allerdings der Zugang der Unternehmen zu Finanzierungsmitteln erleichtert statt erschwert werden. Nach Ansicht des DIHK sollte dafür die Transformation von bislang „braun“ bewerteten Unternehmen zu „grünen“ Unternehmen im Mittelpunkt einer „Transformations-Taxonomie“ stehen. Daher macht sich die DIHK für eine atmende und kooperative Regulierung stark und lehnt engmaschige und statische Vorgaben ab. Dadurch könne im Rahmen der Regulierung auch verbessert auf externe Schocks wie technologische Entwicklungen reagiert werden.

Verhältnismäßigkeit wahren

Ein weiteres Anliegen der DIHK ist, dass die Ausgestaltung der Berichtspflichten die Unternehmen nicht überfordern. Dabei gelte es, die Verhältnismäßigkeit zwischen den Nachhaltigkeitszielen einerseits und der Relevanz des jeweiligen Beitrags der einzelnen Unternehmen zur Erreichung der genannten Ziele andererseits zu wahren. Dies könne nach DIHK-Ansicht gelingen, wenn die Größe der Unternehmen und deren Impact hinsichtlich der Zielerreichung berücksichtigt würden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten hingegen lediglich auf freiwilliger Basis innerhalb dieses Systems berichten können.

Globale Standards unterstützen

Abschließend macht sich die DIHK für die Etablierung globaler Standards stark. Denn international agierende Unternehmen stehen vor der Aufgabe, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen an Kennzahlen, Berichten und Nachweisen operieren zu müssen. Um die bürokratischen Lasten zu begrenzen und Wettbewerbsneutralität zu wahren, fordert die DIHK daher eine Kooperation zwischen den global bestehenden Initiativen. Dadurch sollte eine Konsolidierung der unterschiedlichen Anforderungen auf einen globalen und minimalen Berichtsstandard erfolgen. (as)

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