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4. Juni 2021
Doppelbesteuerung von Renten – Scholz kündigt Steuerreform an

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Doppelbesteuerung von Renten – Scholz kündigt Steuerreform an

Grundfreibetrag bleibt außen vor

Der BFH hat im Zuge seiner Urteilsbegründungen jedoch festgestellt, dass der Grundfreibetrag nicht in die Berechnungen einfließen dürfe. Diese Vorgabe hat zur Folge, dass sich der steuerfreie Teil der Rente im Wesentlichen aus dem gesetzlich vorgesehenen Rentenfreibetrag unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Laufzeit der Rente ermitteln lässt. In der Folge sinkt der steuerfreie Rentenbetrag ab und eine Doppelbesteuerung wird in Zukunft für weitere Gruppen wahrscheinlicher.

Drohende Doppelbesteuerung muss verhindert werden

Diese Doppelbesteuerung ist absehbar, da der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen in den nächsten Jahren stetig abnehmen wird, bis 2040 schließlich die gesamte Rente versteuert werden muss. Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen allerdings nach bisheriger Rechtslage erst ab 2025 vollständig steuerfrei gestellt werden. Dementsprechend müssen, auch nach Ansicht des BMF, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Übergang hin zu einer rein nachgelagerten Besteuerung von Renten abgeändert werden, um eine drohende Doppelbesteuerung zu verhindern.

Vollständige Absetzbarkeit vorziehen?

Eine Möglichkeit, die voraussichtliche Doppelbesteuerung abzuwenden, liegt nach Ansicht des BMF darin, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen.

FDP forderte bereits Abhilfe im Bundestag

Einen anderen Vorschlag hatte die FDP-Bundestagsfraktion bereits zuvor unterbreitet, um eine doppelte Besteuerung von Renten zu verhindern. Die Liberalen regten an, den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils zu verlangsamen (AssCompact berichtete). Dafür sollte der steuerpflichtige Rentenanteil jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte, anstatt wie aktuell um einen Prozentpunkt steigen und die Übergangsphase dementsprechend über das Jahr 2040 hinaus gestreckt werden. (tku)

Bild: Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler