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14. Juli 2021
Doppelte Rentenbesteuerung: Nachspiel in Karlsruhe

Doppelte Rentenbesteuerung: Nachspiel in Karlsruhe

Das Verfahren um die umstrittene Rentenbesteuerung findet doch noch seinen Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Die Kläger, die vor dem BFH mit ihren Klagen gescheitert waren, haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Karlsruhe muss nun prüfen, ob es die Beschwerden annimmt.

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) Ende Mai entschieden hatte, dass die aktuelle Besteuerung von Renten noch keine Doppelbesteuerung darstellt (AssCompact berichtete), lag der Ball wieder im Spielfeld der Politik. Schließlich hatten die Bundesrichter in ihren Urteilen auch darauf hingewiesen, dass eine Doppelbesteuerung auf Renten für zukünftige Rentnergenerationen zu erwarten sei.

Reformankündigung

Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigte im Zusammenhang mit den Urteilen des BFH denn auch gleich eine große Steuerreform für den Fall an, dass Scholz und die SPD nach der Bundestagswahl Teil der Regierungskoalition werden sollten (AssCompact berichtete). Mit dieser Reform will der SPD-Kanzlerkandidat auch das Problem der Rentenbesteuerung lösen.

Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Die Entscheidung des BFH erhält nun jedoch auch noch aus anderer Richtung ein Nachspiel. Die beiden steuerlich zusammen veranlagten Rentnerehepaare, die vor dem BFH unterlegen waren, ziehen mit einer Verfassungsbeschwerde vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eines der beiden Paare erhält dabei Unterstützung vom Bund der Steuerzahler (BdSt).

Rechenformel des BFH als Maßstab

Mit seinen Urteilen hatte der BFH erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt, durch die nun nachvollzogen werden kann, ob eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renten vorliegt. Mit der Rechenformel haben die Bundesrichter auch Eckpfeiler für die Politik eingerammt, an denen eine zukünftige Rentenreform ausgerichtet werden kann, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Die beiden Ehepaare aber, die bis vor den BFH gezogen waren, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen – gemäß Rechenformel – keine steuerliche Zweifachbelastung erkannt hatte. Die Kläger kritisieren mit ihrer Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass bei der Berechnung für die beiden Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Folglich komme es nach Ansicht der Kläger bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung, was zu einer Benachteiligung gegenüber unverheirateten Personen führe.

Gleichbehandlungsgebot verletzt

Diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wiederum verstoße nach dem Dafürhalten der Kläger gegen das Gleichbehandlungsgebot des deutschen Grundgesetzes. Nun muss das Bundesverfassungsgericht zunächst prüfen, ob es die Beschwerden der beiden Ehepaare annimmt.

Steuerzahlerbund unterstützt mutmaßlich betroffene Rentner

Der BdSt bietet auf seiner Homepage mittlerweile Handlungstipps und einen Mustereinspruch für Senioren an, die vermuten, dass sie von Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Außerdem hat der BdSt das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Steuerbescheide von Rentnern mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Damit blieben die Steuerbescheide der betroffenen Rentner bis zu einer abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offen. (tku)

Bild: © Animaflora PicsStock – stock.adobe.com