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13. März 2021
Dortmunder: Grundfähigkeiten, zukunftssicher

Dortmunder: Grundfähigkeiten, zukunftssicher

Der Markt der Grundfähigkeitsversicherungen ist in Bewegung. Seit drei Jahren gibt es bereits den Plan D der Dortmunder Lebensversicherung. Aktuell wurde der Schutz überarbeitet, erläutert Christina Bay, Hauptabteilungsleiterin Marketing bei der Dortmunder Lebensversicherung AG.

Durch immer neue Marktteilnehmer gibt es für Vermittler auch immer neue Möglichkeiten, ihre Kunden im Bereich der Grundfähigkeitsversicherungen abzusichern. Doch wohin geht die Reise? Neben der Differenzierung zwischen Rundum- und Individualschutz scheint sich ein weiterer Trend durchzusetzen: das Zählen von Fähigkeiten. Aber bedeuten mehr Fähigkeiten auch gleichzeitig mehr Schutz? Viele Fähigkeiten bedingen einander. Wenn man zum Beispiel seine Fingerfertigkeit verliert, wird es auch mit der Bedienung des Smart­phones oder der Tastatur schwierig. Gleichzeitig zeigt sich, dass sich zunehmend ein Standard an Grund­fähigkeiten entwickelt, die Voraussetzung für guten und leistungsstarken Schutz sind.

Neuigkeiten vom Plan D

Seit mehr als drei Jahren ist Plan D, der Grundfähigkeitsschutz der Dortmunder Lebensversicherung AG, erfolgreich in der individuellen Absicherung. Jetzt haben die Produktentwickler Plan D weiter optimiert.

Oberstes Gebot ist dabei nach wie vor die Verständlichkeit. Die Fähigkeiten sollen so definiert sein, dass der Kunde weiß, was Sache ist, aber auch nachvollziehen kann, mit welchen medizinischen Messverfahren der Verlust einer Fähigkeit gegebenenfalls geprüft wird. Und es soll nur abgesichert sein, was wirklich zählt.

Nach wie vor gilt für Plan D: Fähigkeiten, die sich als grundlegend erwiesen haben, sind immer mitversichert. Im Wesentlichen sind dies Fähigkeiten, die die Bewegungsfähigkeit beschreiben, wie beispielsweise Gehen, Stehen, Sitzen oder die Hand gebrauchen. Durch den modularen Ansatz bei Plan D sind diese bereits vollständig im ersten Paket enthalten. Dieses Paket, schlicht „Die 1“, sichert also alles rund um die Bewegungsfähigkeit ab.

Das Paket „Die 2“ ergänzt die Leistungen des ersten Paketes um die Komponenten des Denkens sowie Herz und Lunge. „Die 3“ macht das Angebot komplett und enthält zusätzlich einen umfangreichen Schutz rund um die Psyche und somit um das Fühlen.

Planungssicherheit auch für Hinterbliebene

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung soll in der Regel das eigene Einkommen abgesichert werden. Doch an diesem Einkommen hängt häufig nicht nur der Versicherte selbst, sondern auch eine Familie. Plan D denkt jetzt den entscheidenden Schritt weiter und bietet grundsätzlich eine Einmalleistung in Höhe einer vollen Jahresrente an, wenn die versicherte Person eine Leistung bezieht und dann innerhalb von fünf Jahren verstirbt. Mit dieser Planungssicherheit fällt die Rentenzahlung für die Hinterbliebenen nicht von heute auf morgen weg, und es kann eine gewisse Zeit überbrückt werden.

Ergänzung um den „Krankenschein“

Ergänzt wurden die Varianten von Plan D auch bisher schon um ein Baustein-Angebot. Das ist auch im neuen Plan D der Fall. Hier trifft man neben alten Bekannten auch auf neue Hingucker. „Der Führerschein“ leistet wie gewohnt bei Verlust des Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen. Und mit dem PflegePlus sichert sich der Kunde im Fall der Fälle eine doppelte Rentenleistung sowie eine anschließende Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Neu im Team der Bausteine ist „Der Krankenschein“. Dieser sichert dem Kunden auch eine Leistung, wenn er für mindestens sechs Monate krankgeschrieben ist. So können längere Krankheitsausfälle überbrückt werden. Vollständig macht das Angebot der Baustein „Die Arbeit“. Mit dieser am Markt neuen Leistung verbindet Plan D unterschiedliche Ansätze der Arbeits­kraftabsicherung.

Verbindung von Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsschutz

Mit einer Grundfähigkeitsversicherung wird häufig der Einkommensverlust abgesichert für den Fall, dass der Kunde nicht mehr arbeiten kann. Aber nicht immer führt der Verlust einer Fähigkeit dazu, dass der Kunde nicht mehr arbeiten kann. Und nicht immer ist es so, dass auch eine Fähigkeit verloren ist, wenn der Kunde nicht mehr erwerbsfähig ist.

Mit dem Baustein „Die Arbeit“ sorgt Plan D jetzt für Sicherheit. Denn kurz gesagt versichert dieser Baustein die Fähigkeit zu arbeiten. Wenn eine Erwerbstätigkeit nicht mehr für mindestens drei Stunden ausgeübt werden kann, erhält der Kunde ebenfalls eine Rente. Dieser Baustein ist so die Verbindung zwischen Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung und ermöglicht eine Rundum-Absicherung der Arbeitskraft. Für Vermittler eine gute Gelegenheit, wichtige Absicherungen einfach und bezahlbar miteinander zu verbinden. So wird der Schutz größer und eine mögliche Absicherungslücke kleiner.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2021, Seite 32 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Worawut – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christina Bay