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9. März 2023
DWS startet offenen europäischen Infrastrukturfonds
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DWS startet offenen europäischen Infrastrukturfonds

Die DWS hat die Auflegung eines neuen Infrastrukturfonds angekündigt, über den auch Privatkunden investieren können. Weiterhin gibt die DWS eine Unterlassungserklärung zu irreführenden Werbeaussagen ab, die im Zuge einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingefordert wurde.

Premiere für die DWS: Der Frankfurter Vermögensverwalter hat nun einen neuen Fonds „DWS Infrastruktur Europa“ im Angebot. Mit diesem sollen nicht nur institutionelle Investoren, sondern in erster Linie auch deutsche Privatkunden in konkrete Infrastrukturprojekte in Europa investieren können. Möglich mache dies das im August 2021 in Deutschland in Kraft getretene Fondsstandortgesetz.

Der Fonds sei, so die DWS in einer Mitteilung, das erste Angebot der angekündigten Familie von Investmentlösungen der DWS, die sich auf verschiedene Aspekte der europäischen Transformation konzentriert.

DWS Infrastruktur Europa

Der als offenes Infrastruktur-Sondervermögen konzipierte DWS Infrastruktur Europa investiert in nicht-börsennotierte Infrastrukturprojekte und -unternehmen, die entsprechende Projekte entwickeln und betreiben. Schwerpunkt des Fonds sind Projekte zu erneuerbaren Energien im EU-Raum, denen zur Diversifizierung Infrastrukturanlagen aus den Sektoren Digitalisierung, Versorgungswirtschaft oder Projekte, die auf umweltfreundlichen und nachhaltigen Transport gerichtet sind, beigemischt werden können.

Gemanagt wird der Fonds, neben einem „bestens vernetzten DWS-Team“, wie es in der Mitteilung heißt, von Dr. Peter Brodehser, der seit Herbst 2022 die Infrastrukturexpertise der DWS in Frankfurt aufgebaut hat und weiterhin ausbaut.

Anlagemöglichkeit für Privatkunden

Aufgrund sehr hoher Mindestanlagesummen waren direkte Investitionen in konkrete Infrastrukturprojekte bislang vornehmlich institutionellen Investoren vorbehalten. Mit dem Fondsstandortgesetz von August 2021 kann die DWS den DWS Infrastruktur Europa nun als offenes Infrastruktur-Sondervermögen auflegen. Dann sind auch Beiträge ab 50 Euro möglich. Der empfohlene Anlagehorizont ist mit mindestens drei bis fünf Jahren mittel- bis langfristig.

Europa in der Investitionspflicht

Laut DWS müsse Europa in den kommenden Jahrzehnten erhebliche Investitionen tätigen, um seine Volkswirtschaften umzugestalten, externe Abhängigkeiten von außen zu verringern und eine nachhaltige Industrielandschaft aufzubauen, wenn der Kontinent seinen derzeitigen hohen Lebensstandard sichern und die Grundlagen für künftigen Wohlstand schaffen will. Auf den DWS Infrastruktur Europa sollen neue Investmentlösungen der DWS folgen, die nicht nur bereits identifizierte Transformationsbereiche abdecken, sondern Anlegern auch die Möglichkeit bieten sollen, gezielt in verschiedene Anlageklassen zu investieren.

DWS gibt Unterlassungserklärung wegen Greenwashings ab

Weiterhin gab die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Mittwoch, 08.03.2023, bekannt, dass die DWS eine Unterlassungserklärung wegen irreführender Werbeaussagen abgegeben habe. Die Verbraucherzentrale hatte im Oktober 2022 beim Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die DWS eingereicht, nachdem sie auf eine erste Abmahnung wegen Greenwashings vorerst nicht reagiert hatte.

Hintergrund der Abmahnung war u. a. eine Werbung für den DWS Invest ESG Climate Tech Fonds. Darin wurde damit geworben, Anleger würden mit ihrem Fondsvermögen zu 0% in Unternehmen aus bestimmten kontroversen Sektoren wie Kohle oder Rüstungsgüter investieren. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sei diese Werbung irreführend gewesen, weil nicht transparent erläutert werde, wie die DWS zu diesen Angaben gelangt.

Werbung wird unterlassen

Am 07.03.2023 hat die DWS nun die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und sich somit dazu verpflichtet, die beanstandete Werbung ab dem 22.03.2023 zu unterlassen. Im Rahmen der Klage der Verbraucherzentrale wäre vor dem LG Frankfurt ein Verhandlungstermin am 10.03.2023 angesetzt gewesen. Dieser ist nun hinfällig. Die Verbraucherzentrale verkündet in ihrer Mitteilung, dass sie die geänderte Werbung „zu gegebener Zeit“ erneut prüfen werde. (mki)

Bild: © tonefotografia – stock.adobe.com