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18. August 2025
e. K. oder GmbH & Co. KG: Welche Rechtsform ist für Makler richtig?
 e. K. oder GmbH & Co. KG: Welche Rechtsform ist für Makler richtig?

e. K. oder GmbH & Co. KG: Welche Rechtsform ist für Makler richtig?

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist für einen Versicherungsmakler keine bloße Formalität, sondern hat weitreichende rechtliche, steuerliche und organisatorische Konsequenzen. Warum die Betriebsform GmbH & Co. KG eine entscheidende Rolle spielt, erläutert Christian Schnäckel, Experte für Nachfolgeberatung bei der VEMA.

Ein Artikel von Christian Schnäckel, Leiter Unternehmermarktplatz bei der VEMA-Versicherungsmakler-Genossenschaft eG

Die Haftungsfrage ist einer der zentralen Gründe für die Wahl einer bestimmten Rechtsform. Bei Einzelunternehmen haftet der Makler mit seinem gesamten Privatvermögen, eine erhebliche persönliche Risikobelastung. Die GmbH & Co. KG bietet hingegen den Vorteil, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Komplementärin (GmbH) haftet nur mit dem eingebrachten Stammkapital (i. d. R. 25.000 Euro), während die Kommanditisten (z. B. der Makler selbst/KG) nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die GmbH & Co. KG schützt also das Privatvermögen des Maklers deutlich besser als andere Formen.

Sichere und gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes

Versicherungsmakler verarbeiten sensible personenbezogene Daten, darunter Gesundheitsdaten und finanzielle Informationen. Hier bezieht sich die DSGVO klar auf die Haftungslage. Bei Personenunternehmen ist es schwieriger, Verantwortlichkeiten klar zu trennen. In einer GmbH & Co. KG können durch klare organisatorische Strukturen, die DSGVO-Pflichten (z. B. Datenschutzbeauftragter, Auftragsverarbeitung) besser implementiert und dokumentiert werden. Die Gesellschaft kann zudem Verträge mit Dritten (z. B. IT-Dienstleistern) abschließen, ohne dass der Makler als natürliche Person in der Haftung steht. Die Betriebsform GmbH & Co. KG unterstützt somit die sichere und gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes.

Betrieblicher Fortbestand und Kontinuität

Ein plötzlicher Störfall (Krankheit oder Tod des Maklers) kann bei unpassender Betriebsform existenzbedrohende Folgen haben. Beim Einzelunternehmen oder Freiberufler endet das Geschäft mit dem Tod automatisch (§ 613 BGB). Das bedeutet, die Courtagevereinbarungen mit den Versicherern enden mit dem Tod. Die Kundenbestände gehen in die Direktbestände der Versicherer. In einer GmbH & Co. KG kann durch gesellschaftsvertragliche Regelungen (z. B. Nachfolgeklauseln, Geschäftsführungsregelungen) sichergestellt werden, dass das Unternehmen auch bei Krankheit, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Maklers weitergeführt werden kann. Bei Störfällen bietet die GmbH & Co. KG betrieblichen Fortbestand und Kontinuität.

Flexible Steueroptimierungsmodelle

Die steuerliche Belastung unterscheidet sich erheblich je nach Rechtsform. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften fällt Einkommensteuer auf den gesamten Gewinn an. Die GmbH & Co. KG ermöglicht eine Steueroptimierung, indem Gewinne in der GmbH thesauriert (zurückgelegt) werden. Besteuert wird die Körperschaftsteuer (15%) plus die Gewerbesteuer (je nach Gemeinde). Es können Beratungsverträge, Geschäftsführergehälter und weitere steuerlich wirksame Gestaltungen legal genutzt werden. Die Betriebsform GmbH & Co. KG bietet demnach flexible Steueroptimierungsmodelle.

GmbH & Co. KG erleichtert Nachfolge und Verkauf

Ein strukturierter und wertsteigernder Verkauf oder die Übergabe des Maklerbetriebs ist nur mit einer passenden Betriebsform sinnvoll möglich. Eine GmbH & Co. KG ist als eigenständige Gesellschaft veräußerbar, entweder durch Anteilskauf/Gesellschaft (Share Deal) oder durch Verkauf einzelner Vermögenswerte/Bestand (Asset Deal). Die Übergabe an Kinder oder Mitarbeiter ist durch Gesellschafterwechsel einfach gestaltbar, ohne dass die Verträge mit Kunden neu abgeschlossen werden müssen. Auch die erbschaftssteuerliche Behandlung ist günstiger planbar. Die GmbH & Co. KG erleichtert Nachfolge und Verkauf erheblich.

GmbH und Co. KG schafft transparente und abgrenzbare Vermögenswerte

Ein besonders relevanter Aspekt beim Kauf einer GmbH & Co. KG durch einen anderen Makler ist die Abschreibbarkeit. Beim Erwerb der Anteile/Gesellschaft (Share Deal) können anteilige Anschaffungskosten auf den Firmenwert, ggf. abgeschrieben werden (wichtig: steuerliche Rahmenbedingungen prüfen!). Beim Asset Deal/Bestand (Verkauf einzelner Vermögenswerte) können z. B. Kundenbestände und Software abgeschrieben werden. Die GmbH & Co. KG ermöglicht eine klare Bewertung und Bilanzierung des Unternehmens, was für den Käufer entscheidend ist. Die Rechtsform GmbH und Co. KG schafft transparente und abgrenzbare Vermögenswerte, die steuerlich nutzbar sind.

Beratung bei der Rechtsformwahl ist unverzichtbar

Die Wahl der Betriebsform, insbesondere die Entscheidung für eine GmbH & Co. KG, ist für einen Versicherungsmakler keineswegs nur eine Formalität. Sie hat entscheidenden Einfluss auf die persönliche Haftung, den Datenschutz, die rechtliche Sicherheit, die Stabilität bei Krankheit, Tod oder Geschäftsunfähigkeit, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Attraktivität und Durchführbarkeit von Nachfolgelösungen sowie auf die Wirtschaftlichkeit und Abschreibbarkeit bei einer Unternehmensübernahme.

Für jeden Makler, insbesondere mit Blick auf Unternehmensnachfolge und Risikominimierung, ist die gründliche rechtliche und steuerliche Prüfung der optimalen Betriebsform daher unerlässlich und diesbezüglich nicht nur reine Formalität. Die VEMA eG berät und unterstützt Ihre Partnerbetriebe mit dem VEMA-Unternehmermarktplatz in den Bereichen VEMA-Selection, VEMA-Future, VEMA-Safe und VEMA-Finance. Eines von vielen Themen ist dabei die frühzeitige Vorbereitung für Nachfolgethemen und die mögliche Vermeidung von Problemen bei Störfällen.

Die VEMA eG hat sich zudem nach außen geöffnet und diesen Bereich über eine eigene offene, für jeden zugängliche Homepage dargestellt. Diese findet man unter unternehmermarktplatz.vema-eg.de und soll jedem Versicherungsmakler die Möglichkeit bieten, sich mit Kollegen aus dem Hause VEMA eG auszutauschen und zu informieren, um Stolperfallen in einem sehr sensiblen Thema zu vermeiden.

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Ein Artikel von
Christian Schnäckel