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8. Mai 2019
E-Scooter sollen künftig von Gehwegen verbannt werden

E-Scooter sollen künftig von Gehwegen verbannt werden

Die Nutzung von E-Scootern auch auf Gehwegen war bei etlichen Verbänden und im Bundesrat auf Kritik gestoßen. Nun äußerten sich auch Experten im Verkehrsausschuss des Bundestags ablehnend. Der Gesetzesentwurf zur Zulassung von E-Tretrollern war Thema im Ausschuss. Die Bundesregierung zeigt sich kompromissbereit.

Den E-Scootern oder E-Tretrollern wird künftig wohl der Gehweg verwehrt bleiben. Mit dem Gesetzesentwurf zur Zulassung von E-Scootern befasste sich am Mittwoch der Verkehrsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung. Grundlage war der Antrag der FDP-Fraktion „E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen – Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen“. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren. E-Scooter mit bis zu 12 km/h sollen dagegen auch auf Fußwegen genutzt werden dürfen. Dies war bereits im Vorfeld von Verbänden und auch im Bundesrat aus Sicherheitsgründen kritisiert worden. Nun äußersten sich auch Experten bei der Anhörung ablehnend. Die Bundesregierung sei kompromissbereit gegenüber dem Bundesrat, so die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU).

E-Tretroller als Gefahr für Fußgänger

Für Kurt Bodewig von der Deutschen Verkehrswacht stellen E-Scooter eine erhebliche Gefahrenquelle für Fußgänger dar. Seiner Auffassung nach ist zudem der Nachweis einer Mofa-Prüfbescheinigung zwingend notwendig. Zudem plädiert er für ein Mindestalter von 15 Jahren. Ähnlich ist die Einschätzung von Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Er zeigt sich besorgt, dass Kinder ohne Helm auf der Fahrbahn mit Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs sein könnten und damit einer erheblichen Gefahr ausgesetzt seien. Anders als Pedelecs (Elektrofahrräder) seien Elektrokleinstfahrzeuge zuallererst Kraftfahrzeuge, so Kellner.

Risiken erforschen

Auch Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft äußerte Bedenken. Fahrzeuge, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit), die ohne Muskelkraft betrieben würden, würden dem Pflichtversicherungsgesetz unterfallen. Eine Versicherung über die private Haftpflichtversicherung sei ausgeschlossen, so Brockmann. Es seien Verhaltensforschungen notwendig, um die Risiken besser einschätzen zu können.

Alle Elektrokleinstfahrzeuge einheitlich legalisieren

Lars Zemke vom Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge begrüßte, dass durch eine Verordnung Elektrokleinstfahrzeuge legalisiert werden sollen. Eine Gleichstellung mit Pedelecs hält er für sinnvoll. Versicherungsschutz sollte bei Elektrokleinstfahrzeugen bis 25 km/h durch die normale Privathaftpflicht gegeben sein, so Lemke. Gerade bei Elektrokleinstfahrzeugen für Kinder erachte er dies für vollkommen angemessen. Lemkes Auffassung nach sollten alle Elektrokleinstfahrzeuge beachtet und einheitlich legalisiert werden statt verschiedene Sonderreglungen zu erlassen – für Fahrzeuge mit oder ohne Lenkstange. (tk)

Bild: © Andriy - stock.adobe.com

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