„Für uns hatte zunächst oberste Priorität, sofortige Rechtssicherheit für unsere angebundenen 34f-Vermittler zu schaffen. Während viele von der Gesetzesänderung im Nachhinein aus den Medien erfahren haben, haben wir unsere betroffenen Vermittler vorab informiert und alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um rechtzeitig zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 19.07.2014 für unsere Partner Sicherheit zu schaffen“, erläutert Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase, das Vorgehen.
Transaktionsempfehlung als Alltagslösung
Die B2B-Direktbank bietet Vermittlern zudem mit der Transaktionsempfehlung eine Lösung für den Arbeitsalltag an. Das Feature kann von allen Vermittlern genutzt werden, deren Endkunden über ein Online-Transaktionsrecht verfügen. Nach dem Beratungsgespräch bereitet der Vermittler online die vereinbarten Transaktionen vor, der Endkunde gibt diese dann lediglich über seinen Online-Zugang per PIN/TAN selbständig frei. Dadurch sei eine zeitnahe Orderausführung weiterhin möglich. „Aufgrund der hohen Onlinequote der Endkunden ist unsere Transaktionsempfehlung für die betroffenen Vermittler eine sehr gute Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell fortzuführen. Zusätzlich arbeiten wir bereits an weiteren Lösungen, die für unterschiedliche Konstellation von Vermittlern und Endkunden genutzt werden können“, so Geyer weiter. (mh)
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