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23. Dezember 2021
Eigene App wird gefördert – Zuschuss bis 50.000 Euro nutzen
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Eigene App wird gefördert – Zuschuss bis 50.000 Euro nutzen

Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken. Manchmal mündet dies in die Umsetzung von Innovationen, um in der digitalen Welt wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in einer AssCompact Serie über die Möglichkeiten. Teil 8

Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit der „Generation: Alles per Handy und Tablet beauftragen“. Auch dafür gibt es Fördermöglichkeiten.

Wer die Förderung berücksichtigen sollte: Unternehmen und Betriebe sowie freie Berufe aus allen Branchen mit drei bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware. Dabei ist das „digitale Projekt“ innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abzuschließen. Beginn und Ende setzt das Unternehmen (Antragsteller) dabei selbst fest und ist auch selbst für die Planung verantwortlich.

Hürden nehmen – Digitalisierungsfahrplan erstellen

Um die Förderung und damit den Zuschuss (geschenktes Geld vom Staat) zu bekommen, braucht es einen Digitalisierungsfahrplan. Dieser beschreibt das gesamte digitale Investitionsvorhaben (darf noch nicht begonnen worden sein). Darin ist unter anderem beschrieben, wie der aktuelle Ist-Stand der Digitalisierung im Unternehmen (Antragsteller) ist. Ergänzt wird dies um die Ziele, die das Unternehmen (Antragsteller) mit der Investition erreichen will. Ziele können zum Beispiel sein: wie das Unternehmen (Antragsteller) Prozesse intern oder extern effizienter und digitaler gestalten wird oder wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen wird oder wie das Unternehmen ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder damit seine Marktposition ausbauen kann.

Praxisfälle für Zuschussförderung – So wird die Förderung eingesetzt

Die Förderung bzw. der Zuschuss ist unter anderem von Unternehmen in Investitionsbereichen der digitalen Transformation eingesetzt worden, die Folgendes zum Ziel hatten: Investitionen von Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten. Oder auch: ein branchenübergreifender Digitalisierungsprozess mit digitaler Schnittstelle (App), verbesserte digitale Geschäftsprozesse im B2B-Kundensegment, neues (digitales) Produkt in neuem (digitalem) Markt für neue Zielgruppen mit digitalen Endgeräten (App), Leadgenerierungsprozess von mobilen digitalen Werbeflächen, über QR-Codes zur programmierten Website, zur Produktauswahl, zum Unterschriftenprozess und Speicherung in der Cloud (Vertragsunterlagenspeicherung), Anpassung der IT-Sicherheit im Unternehmen durch Codierung von Firewalls und Hochsicherheitsspeicher.

Förderung geht weiter – Das hier ist auch möglich

Um es allgemeiner auszu­drücken und doch konkret zu benennen und damit diese Förderprogramme noch mehr genutzt werden, kann der Zuschuss bzw. die Co-Finanzierung auch wie folgt eingesetzt werden: für Hard- und Software, die die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel für datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-­Sicherheit und Datenschutz. Entscheidend dafür ist die Voraussetzung (!), dass mit den Investitionen ein Projekt finanziert wird, das neue Funktionen bzw. grundlegende Verbesserungen zur Potenzialhebung im Unternehmen ermöglicht.

Praxisfall Kalkulation

In diesem Förderprogramm beträgt die maximale Summe des Zuschusses 50.000 Euro pro Unternehmen. Somit: Ist ein Investitionsvorhaben mit 100.000 Euro beziffert, kann der Zuschuss 50% und damit 50.000 Euro sein. Die Förderung kann in Summe in einem Verbund von Unternehmen erhöht werden, wenn die geplanten Investitionen in sogenannte Wertschöpfungsketten oder in Projektnetzwerken (mehrere Unternehmen arbeiten zusammen) investiert werden.

Als Beispiel: Drei Unternehmen haben ein Wertschöpfungsprojekt für die Förderung vorgesehen und erhalten je Projekt bis zu 50.000 Euro. Somit in Summe 150.000 Euro Zuschuss bei 300.000 Euro geplanter Investitionskosten.

Der Zuschuss ist dabei Teil der Gesamtfinanzierung eines Projektes und bemisst sich anteilig nach den Investitionskosten. Kleine Unternehmen erhalten dabei mehr Zuschuss (in %) als mittlere Unternehmen.

Digitalisierungsplan ist Grundlage der Antragstellung

Um den Zuschuss zu beantragen, ist ein Digitalisierungsplan nötig. Dieser beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus drei Teilen:

Erstens: Ausgangssituation mit Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen in einer Selbsteinschätzung.

Zweitens: Vorhabensbeschreibung mit Darstellung der geplanten Investitionen, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen, zum Beispiel in Bezug auf das Geschäftsmodell bzw. die Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit, Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden.

Drittens: Aussage zur nachhaltigen Wirkung der geplanten Investitionen mit Darstellung der daraus voraussichtlich zu erwartenden Effekte auf die weitere Entwicklung des Unternehmens. Dabei ist zwingend auf die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens zu achten, weil dies die Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist. Struktur und Konzept, und dies in einer für „fremde“ Dritte (Förderstelle) nachvollziehbaren Art und Weise, sind die Erfolgsfaktoren der Beantragung. Es ist eine sogenannte „Tischentscheidung“: Die eingereichten Unterlagen sind das einzig nutzbare „Material“ für die Entscheidung über die Förderung oder auch „Nichtförderung“!

Vorhabenbeschreibung – So ist der Start

Folgende Fragen für das geplante Vorhaben sind zu beantworten: Soll das Geschäftsmodell digitalisiert werden und/oder sollen vielleicht digitale Geschäftsfelder (= digitale Produkte und Dienstleistungen) entwickelt bzw. optimiert werden? Sollen Geschäftsprozesse und Arbeitsorganisation digitalisiert werden? Soll die Erhöhung der Kompetenzen und Fertigkeiten der Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Technologien erreicht werden? Soll die Erhöhung der IT-Sicherheit (Datensicherheit und -schutz) in ihrem Unternehmen erreicht werden? Eine dieser Fragen positiv beantwortet und dann ist die Grundlage für die weiteren Schritte zur Beantragung gelegt.

Geplante Innovationen von Unternehmen können auf mögliche Förderprogramme getestet werden. Einfach auf die Webseite foerdermittel-testen.de gehen und die Investitionspositionen und ergänzende Angaben eingeben. Das Team von feder consulting analysiert dann die infrage kommenden Förderprogramme.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2021, Seite 106 f., und in unserem ePaper.

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Bild: © khwanchai – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder