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15. Februar 2024
Eine 100%-ige Garantie für Nachhaltigkeit gibt es nicht

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Eine 100%-ige Garantie für Nachhaltigkeit gibt es nicht

Alles eine Sache der Definition

Auf Artikel 8 und Artikel 9 zu schauen, ist allerdings ebenfalls keine Garantie für eine verifizierte Nachhaltigkeit. Ein gutes Beispiel ist der Vergleich mit einem Erdbeerjoghurt: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden dort sämtliche Zutaten ausgewiesen. Damit wird einerseits Transparenz ähnlich wie bei den Vorgaben für Nachhaltigkeitsfonds geschaffen, allerdings verursacht es für den Konsumenten einen enormen Aufwand, sämtliche Zutatenlisten zu lesen und miteinander zu vergleichen.

Externe Zertifizierung ist Key

Wer keine Zeit für diese Selbstrecherche hat, kann dies den Auditoren von Nachhaltigkeitssiegeln überlassen. So können Fondsgesellschaften wie beim TÜV ihre Fonds für eine Nachhaltigkeitsanalyse beim Österreichischen Umweltzeichen oder dem deutschen FNG-Siegel einreichen und erhalten bei positiver Prüfung als Plakette das Umweltzeichen bzw. das FNG-­Siegel mit bis zu drei Sternen, abhängig vom Ergebnis der Nachhaltigkeitsqualität.

Auch hier kommt der Erdbeerjoghurt als Vergleich zum Einsatz: Mittlerweile wird auf Lebensmitteln der „NutriScore“ abgebildet, der die Lebensmittelqualität in Bezug auf die Gesundheit bewertet. Zwar hat auch dieses Siegel Defizite, doch hilft es in den meisten Fällen auf einen Blick, Produkte einzuordnen.

Eine Frage des Vertrauens

Für Fondsgesellschaften steht selbst viel auf dem Spiel, wenn sie nachhaltige Produkte vertreiben, nämlich ihre eigene Reputation. Dies wiegt umso schwerer, je länger das Fondshaus im Bereich nachhaltiger Anlage schon unterwegs ist.

Zusätzlich gilt es zu beachten, dass nicht nur über das Investment selbst im jeweiligen Fonds ein Impact erzielt werden kann, sondern noch mehr über den Dialog mit den jeweiligen Unternehmen sowie die Stimmrechtsausübung bei der Hauptversammlung. Dadurch kann Einfluss auf das Management ausgeübt werden, um ESG zu thematisieren und voranzutreiben. Nachhaltige Fondsgesellschaften stellen dies­bezüglich entsprechende Informationen auf ihrer Homepage trans­parent zur Verfügung.

Diese Beiträge lesen Sie auch in AssCompact 02/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Ralf Kabelitz – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Walter Hatak