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Steuern & Recht
22. September 2016
Einigung bei der Erbschaftsteuer

Einigung bei der Erbschaftsteuer

Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach langwierigen Beratungen hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromissvorschlag beschlossen. Damit wurde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung des Erbschaftsteuergesetzes endlich umgesetzt. Kritiker befürchten jedoch, dass das Gesetz in dieser Form schon bald wieder in Karlsruhe landen wird.

Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung – insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung – geeinigt.

Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zu Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der sogenannten Cash-Gesellschaften geben. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien.

Erneuter Streit vor dem Bundesverfassungsgericht möglich

Das deutsche Forum für Erbrecht kritisiert den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form und befürchtet, dass das neue Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einhält. Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht e. V., führt dazu aus: „Das Firmenvermögen bleibt auch weiterhin bei geschickter Gestaltung vollständig verschont, ohne dass die Voraussetzungen für die Verschonung wesentlich verschärft wurden.“ Seiner Ansicht nach sei zu erwarten, dass auch das neue Erbschaftsteuergesetz wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. „Der Gesetzgeber sollte bis dahin die Zeit nutzen, eine umfassende Erbschaftsteuerreform auf den Weg zu bringen, die die Bezeichnung Reform tatsächlich verdient“, so Grötsch.

Hintergrund

Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.06.2016 umsetzte. Der Bundesrat rief am 08.07.2016 den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.

Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Nachdem dieser ihn umgesetzt hat, befasst sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetz. (kb)