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9. Januar 2023
Elektronische Krankmeldung ist jetzt Pflicht – noch ohne PKV

Elektronische Krankmeldung ist jetzt Pflicht – noch ohne PKV

Ein Jahr lang war die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Testbetrieb. Seit 01.01.2023 ist sie nun für Arbeitgeber verpflichtend. Die GKV verspricht sich davon weniger Bürokratie. PKV-Versicherte müssen mangels Regelung noch warten.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) befindet sich seit 01.01.2023 im Regelbetrieb. Ärztliche Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, die eAU zu nutzen, nun gilt die Pflicht auch für Arbeitgeber. Bereits in der einjährigen Pilotphase hätten nach GKV-Angaben Arbeitgeber fast vier Millionen elektronische Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgerufen. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnet die eAU als eine Erfolgsgeschichte, die digitale Anwendung biete einen echten Mehrwert vor allem für die Versicherten. Aber auch Arbeitgeber und ärztliche Praxen würden von weniger Zettelwirtschaft und schlanken Prozessen profitieren, so die Verbandsvertreterin.

PKV noch ohne Regelung

Gesetzlich Versicherte bekommen nun in der ärztlichen Praxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Sie müssen sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgebenden abmelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU an die Krankenkassen. Die Arbeitgebenden wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeiter sich krankgemeldet haben.

Für PKV-Versicherte funktioniert das Verfahren noch nicht. Laut PKV-Verband fehlt es noch an einer gesetzlichen Regelung, um die elektronischen Übermittlungen der eAU für die Privatversicherten reibungslos umzusetzen. Ohne eine Bestimmung wie der für die GKV wäre es datenschutzrechtlich erforderlich, zunächst die Daten-Einwilligung der Versicherten einzuholen. Auch den behandelnden Ärzten gegenüber müsste ein Einverständnis abgegeben werden. Ein solcher Prozess birgt aus Sicht der PKV das Risiko, dass eine nennenswerte Anzahl von Versicherten die erforderlichen Einwilligungen nicht erklären und es folglich auf absehbare Zeit bei einem parallelen papiergebundenen Verfahren bleiben könnte. Dies sei in der angestrebten Digitalisierung nicht im Sinne der Beteiligten, so der PKV-Verband. Insofern befindet sich der PKV-Verband noch im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium.

Sollte eine entsprechende Regelung erreicht werden, soll die Nutzung der eAU dann über die elektronische Patientenakte, die ePA-App, funktionieren. (bh)

Bild: © mpix-foto – stock.adobe.com