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8. Juli 2015
Erste AM ermöglicht Anlage in nachhaltige Anleihen
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Erste AM ermöglicht Anlage in nachhaltige Anleihen

Nachhaltige Geldanlage liegt im Trend und spielen auch bei Erste Asset Management (Erste AM) eine große Rolle. Ein neuer Fonds investiert in Anleihen von Emittenten, die Projekte mit nachhaltigem oder sozialem Nutzen finanzieren. Junges Marktsegment mit rund 50 Mrd. Euro Emissionsvolumen und starkem Wachstum.

Erste AM hat ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT in Deutschland zum Vertrieb zugelassen. Der Fonds investiert nur in so genannte Green Bonds. Ihre Emittenten werben Gelder für Projekte ein, mit denen neben dem finanziellen Ertrag vor allem eine positive Wirkung, etwa für die Umwelt oder soziale Aspekte, erzielt werden soll. Der Auswahlprozess des Fonds kombiniert Mindeststandards, interne Analysen, Best-in-Class-Modelle, Finanzanalysen sowie Engagement-Prozesse.

Junges, stark wachsendes Marktsegment

Green Bonds sind ein relativ junges, aber weltweit stark wachsendes Anleihesegment. Das weltweite Emissionsvolumen beträgt derzeit rund 50 Mrd. Dollar. Davon wurden allen 30 Mrd. Dollar, im Jahr 2014 begeben. Laut den Experten von Lloyds wird der Markt bis 2018 auf 300 Mrd. US-Dollar anwachsen. Allein in diesem Jahr rechnet sie mit einem Marktvolumen von rund 100 Mrd. Dollar. 

Zusätzliche Stabilität

Neben Industrieunternehmen und Finanzdienstleistern zählen auch Länder und Gemeinden sowie supranationale Organisationen zu den Emittenten. „Unter den Investoren sind mehr internationale Player als das oft bei herkömmlichen Bonds der Fall ist“, sagt Cech. „Grundsätzlich steht die Anlageklasse vor allem im Fokus nachhaltig orientierter Investoren – darunter viele Asset Manager und Pensionskassen“, sagt Martin Cech, Manager des neuen Fonds. „Diese agieren stark nach dem Prinzip Buy-and-hold und verleihen dem jungen Marktsegment so zusätzlich Stabilität.“

Kein einheitlichen Standards

Die ersten Green Bonds hat die Europäische Investitionsbank 2007 aufgelegt. Bislang gibt es für die Anlageklasse allerdings noch keine einheitlichen Standards, sondern nur Richtlinien, die vier Punkte umfassen: die Nutzung der Erlöse, Auswahlprozesse, Management der Erlöse und die Offenlegung durch den Emittenten. (mh)