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24. April 2023
EU billigt MiCA-Verordnung: keine anonymen Kryptozahlungen mehr
Symbolbild zum Thema Wertverlust beim Bitcoin

EU billigt MiCA-Verordnung: keine anonymen Kryptozahlungen mehr

Der Gesetzesentwurf „MiCA“ (Markets in Crypto Assets) zur Regulierung des Kryptomarkts, der im letzten Jahr formuliert wurde, ist nun vom EU-Parlament gebilligt worden. Kryptowertetransfers sollen so zurückverfolgt werden können.

Kryptowährungen – für den einen ein zu hohes Risiko, für den anderen eine Chance. Kontrovers ist die Anlage in Bitcoin, Ethereum, Tether & Co. allemal, nicht zuletzt auch, weil der Markt vergleichsweise unreguliert agiert.

Doch damit soll nun Schluss sein. Das Europäische Parlament will Ordnung in den Wilden Westen bringen und hat nun die erste EU-Regelung zur Rückverfolgung von Transfers von Kryptowerten gebilligt. Auf den Gesetzesentwurf hatte man sich vorerst im Juni 2022 geeinigt.

EU reguliert Kryptomarkt mit MiCA

Mit 529 gegen 29 Stimmen bei 14 Enthaltungen beschloss Brüssel am Donnerstag, 20.04.2023, die MiCA-Verordnung, die sicherstellen soll, dass Transfers von Kryptowerten – wie jede andere Finanztransaktion auch – stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die sogenannte „Travel Rule“ wird auf Kryptowerte erweitert. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten. Der Geldverkehr über Kryptowährungen wird also entanonymisiert. Im traditionellen Finanzwesen wurde die Regel 2012 auch unter der Bezeichnung „Recommendation 16“ von der „Financial Action Task Force (on Money Laundering)“, kurz FATF, etabliert.

Die Vorschriften würden auch Transaktionen über 1.000 Euro von sogenannten nicht betreuten Geldbörsen („unhosted wallets“) abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen („hosted wallets“) interagieren, die von Anbietern von Kryptodienstleistungen verwaltet werden. Die Regeln gelten nicht für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen, oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln. „Unhosted Wallet“ ist eine Software oder Hardware, die das Halten, Speichern und Übertragen von Kryptowerten ermöglicht und nicht von einer dritten Partei, wie einem Finanzinstitut oder einem Kreditdienstleister, gehostet wird.

Harmonisierte Vorschriften für Kryptowerte auf EU-Ebene

Auch stimmte das Plenum mit 517 zu 38 Stimmen bei 18 Enthaltungen neuen gemeinsamen Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte zu. In der MiCA-Verordnung sind auch Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität enthalten. MiCA wird Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen.

Die Verbraucher würden besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden. Auch werde der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen. Zusätzlich soll der hohe CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen verringert werden. Dazu sollen wichtige Dienstleister zukünftig dazu verpflichtet sein, ihren Energieverbrauch offenzulegen.

Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, soll die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht-konforme Anbieter von Kryptodienstleistungen einrichten.

Kritik aus der Politik und von der EZB

Dass die anonymen Zahlungen mehr oder weniger verboten werden, ist nicht für jedermann Grund zur Freude. Einem Bericht auf tagesschau.de zufolge empfindet Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, diese als ein Bürgerrecht, „zum Beispiel, um an Wikileaks spenden zu können, wenn die Banken der Enthüllungsplattform wieder mal die Kreditkartenspenden abgedreht haben“. Auch könnten russische Bürger den Dissidenten unterstützen – und zwar ohne Angst vor Repressionen durch das Putin-Regime. Nennenswerte Auswirkungen auf die Kriminalität gebe es durch das Verbot von anonymen Zahlungen und Spenden keine, dafür aber würden „gesetzestreue Bürger“ ihrer finanziellen Freiheit beraubt, so Breyer.

Auch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) regt sich Kritik. Die Bankenaufseherin Elizabeth McCaul äußerte in einem Blog-Beitrag auf der Website der EZB-Bankenaufsicht Anfang April Bedenken zur Bewertung der Kryptodienstleister. Zum Beispiel werde FTX nicht als signifikanter Kryptodienstleister eingestuft, wenn es nach den MiCA-Regeln gehe. Auch die weltgrößte Kryptobörse, Binance, erfülle dafür die Voraussetzungen nicht. Hier sieht McCaul Nachholbedarf.

Förmliche Absegnung steht noch aus

In der Mitteilung des EU-Parlaments heißt es, dass die Gesetzestexte nun noch vom Rat förmlich gebilligt werden müssen. Erst dann werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. In Kraft treten sie dann 20 Tage später. (mki)

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