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21. März 2024
EU-Kleinanlegerstrategie: ECON stimmt gegen Provisionsverbot

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EU-Kleinanlegerstrategie: ECON stimmt gegen Provisionsverbot

Der Wirtschaftsausschuss (ECON) des EU-Parlaments stimmte über Änderungsanträge zur EU-Kleinanlegerstrategie ab. Demnach soll es kein Provisionsverbot geben. Die deutschen Vermittler- und Branchenverbände sind erleichtert. Jetzt noch das Parlament, dann der Trilog - es dauert also noch.

Im EU-Parlament in Brüssel ist Ausschusswoche. So tagte am Mittwoch auch der Wirtschaftsausschuss ECON, der unter anderem über die EU-Kleinanlegerstrategie bzw. über verbundene Änderungsanträge abstimmte. Demnach erteilte das Gremium einem Provisionsverbot mehrheitlich eine Absage. Gemäß ursprünglichem Entwurf der EU-Kommission hätten die deutschen Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr erhalten dürften. Denn dieses sollte Versicherungsvermittlern verboten werden, die als unabhängig agieren.

BVK sieht Existenz der Versicherungsvermittler gesichert

Der ECON-Beschluss sorgte für Erleichterung aufseiten der deutschen Interessenvertreter. Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), äußerte sich wie folgt: „ „Darüber sind wir sehr froh, denn es drohte der Entzug der Existenzgrundlage für Versicherungsvermittler in Deutschland. Der ECON-Ausschuss sprach sich vielmehr dafür aus, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme bei der Anlageberatung aufrecht zu erhalten. Damit haben weiterhin die Kunden in Deutschland die Möglichkeit, hochwertige Beratungsleistungen der Vermittler in Anspruch zu nehmen, ohne zwingend Honorare bezahlen zu müssen.“

Der BVK führt weiter aus, dass laut Beschlüssen im beratungsfreien Vertrieb weiterhin Provisionen gezahlt werden dürfen. Ein partielles Provisionsverbot soll jedoch für den Fall gelten, wenn die Beratung auf unabhängiger Basis angeboten wird. Dies gilt aber nur für die Dienstleistung und soll nicht den Maklerstatus betreffen. Damit nahm der ECON-Ausschuss den Gedanken des BVK auf, Provisionsverbote nicht auf den Status, sondern auf die unabhängige Dienstleistung zu beziehen.

Der ECON-Ausschuss sah außerdem keine Interessenkonflikte zwischen dem Exklusivvertrieb und Kunden, wenn nur eine eingeschränkte Angebotspalette eines Unternehmens vermittelt wird. Auch dies befürwortet der BVK. 

AfW dankt Verbänden und Abgeordneten für gemeinsames Wirken

Der AfW-Verband findet ebenfalls viel Positives an den Neuigkeiten aus Brüssel. Der AfW begrüßt es, dass sich die beiden deutschen Abgeordneten Markus Ferber und Ralf Seekatz im Sinne der deutschen Makler eingesetzt haben und Texterweiterungen bewirken konnten.

„Mit einer endgültigen Verabschiedung dieses Absatzes wären die deutschen und österreichischen Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte erhalten dürfen,“ analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Ergänzung. „Die jetzt erfolgte Klarstellung im ECON-Ausschuss ist natürlich kein Einzelerfolg eines einzelnen Verbandes. Vielmehr ist es das Resultat überzeugender Argumente und der Arbeit sehr vieler Akteure, so auch unserer europäischen Partnerverbände im gemeinsamen Dachverband FECIF. Als AfW haben wir durch unzählige Gespräche und das von uns eingeholte Gutachten von Prof. Schwintowski unseren Teil dazu beigetragen“, betont Rottenbacher die Kooperation der Verbände.

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