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19. November 2021
EU plant Verbot von Rückvergütungsmodellen

EU plant Verbot von Rückvergütungsmodellen

Das Gebührenmodell der Neobroker wankt, wenn es nach den Plänen der EU geht. Wie Bloomberg berichtet, soll die anstehende MiFID-Überarbeitung auch ein Verbot von Rückvergütungsmodellen enthalten. Der Verdacht: Broker könnten bei der Auswahl des Handelsplatzes nicht im Sinne des Kunden agieren.

Neobroker bieten Investment-Gelegenheiten in Aktien, Fondsprodukte und Kryptowährungen an – kostengünstig und direkt vom Smartphone aus. Dieser Komfort stößt aber auch auf Kritik. Gerade die Gamification des Investierens bei den Neobrokern ist den Aufsichtsbehörden ein Dorn im Auge. Die Sorge: Durch spielerische Elemente werde der Kunde zu Transaktionen animiert, die er nicht ordentlich durchdacht habe. Gerade der US-Neobroker Robinhood steht diesbezüglich immer wieder in der Kritik der US-Aufsicht.

Gebührenmodelle in der Kritik

Doch nicht nur an der spielerischen Darstellung stören sich die Behörden. Auch das Gebührenmodell der Neobroker hat den Unmut der Politik auf sich gezogen. Wie der Nachrichtendienst Bloomberg zu dem Thema berichtet, plane die EU-Kommission bei der bevorstehenden Überarbeitung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID), bestimmte Geschäftspraktiken der Onlinebroker zu untersagen. Betroffen davon soll auch die Rückvergütung durch Handelspartner sein. Die Sorge bei Rückvergütungsmodellen: Die Kundenorders könnten nicht an den Marktplatz mit den besten Kursen, sondern an den Handelsplatz mit der höchsten Rückvergütung fließen.

Rückvergütung ermöglicht niedrige Kosten

Diese Rückvergütung versetzt zahlreiche Anbieter in die Lage, für ihre Dienste nur geringe oder keine Ordergebühren zu verlangen. Derartige Rückvergütungsmodelle finden sich beispielsweise in der Kooperation zwischen Trade Republic und dem Börsenangebot der Bank Lang & Schwarz (LS Exchange) sowie in der Zusammenarbeit zwischen Scalable Capital und der elektronischen Börse München (gettex).

Mehr Geschäft für den Market Maker

Die Börsenanbieter wiederum profitieren von dem verstärkten Handel – gerade außerhalb der Xetra-Handelszeiten. Während der Öffnungszeiten der elektronischen Referenzbörse Xetra ist der Spread zwischen Geld- und Briefkurs insbesondere bei liquiden Titeln häufig gering. Außerhalb der Xetra-Handelszeiten erweitert sich der Spread deutlich – wodurch den Börsen zusätzliche Einnahmen entstehen.

Interessenkonflikt sorgt nicht für schlechtere Kurse

Der Sorge der EU, dass die Orders künftig nicht mehr im besten Interesse des Kunden weitergereicht würden, tritt nun der Branchenführer unter den deutschen Neobrokern, Trade Republic, entgegen. Einer Studie zufolge, die zwei Universitäten im Auftrag des Neobrokers erstellt haben, entstünden den Kunden durch Rückvergütungsmodelle keine Nachteile bei den Ausführungskursen.

Studienmethodik

Die WHU Otto Beisheim School of Management und die University of Southern Denmark hatten die Ausführungspreise bei Trade Republic mit den Xetra-Preisen verglichen und hierfür 100.000 zufällig ausgewählte Transaktionen von Kunden des Neobrokers ausgewertet. Häufig bot der Market Maker (die LS Exchange) den Kunden sogar die besseren Kurse, so die Studienautoren. (tku)

Bild: © keBu.Medien – stock.adobe.com