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14. Juni 2023
EU will ESG-Rating-Unternehmen regulieren
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EU will ESG-Rating-Unternehmen regulieren

ESG-Kriterien sind für viele entscheidungsrelevante Faktoren bei der Frage, bei welcher Geldanlage man am Ende landen möchte. Doch sehr durchsichtig sind die Bewertungen von ESG oft nicht. Die EU-Kommission hat nun vorgeschlagen, bei ESG-Rating-Unternehmen etwas genauer hinzuschauen.

Nachhaltigkeit ist derzeit auch im Fokus der Europäischen Kommission. So hat diese am Dienstag, 13.06.2023, ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das auf dem EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen aufbaut und diesen stärken soll.

Ein Thema dieses Maßnahmenpakets sind auch Unternehmen, die ESG-Ratings (Ethics-, Social- und Governance-Ratings) erstellen. Nach Ansicht der EU sind die Methoden und schließlich auch die Ergebnisse dieser nicht transparent genug und bieten daher keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für nachhaltige Geldanlage. Mit dem Paket soll es neue Vorschriften für Anbieter von ESG-Ratings geben, die jene Transparenz erhöhen würden, so teilt die EU-Kommission mit.

ESG-Ratings verbessern

Auf dem EU-Markt spielen ESG-Ratings für nachhaltige Finanzierungen eine wichtige Rolle, da sie Anlegern und Finanzinstituten bspw. Aufschluss darüber geben, wie sich Anlagestrategie und Risikomanagement mit Blick auf ESG-Faktoren gestalten. Mit neuen „organisatorischen Grundsätzen und klaren Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten“ soll für mehr Integrität hinsichtlich der Tätigkeiten von ESG-Ratinganbietern gesorgt werden.

U. a. ist geplant, dass Anbieter von ESG-Ratings, die Anlegern und Unternehmen in der EU Dienstleistungen anbieten, von der ESMA, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, zugelassen und beaufsichtigt werden müssten, wodurch auch die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Dienstleistungen gewährleistet würden.

Das ist für ESG-Rating-Anbieter geplant

Konkret sollen ESG-Rating-Anbieter dazu angehalten sein, Methodologien für ihre Untersuchungen zu benutzen, die gründlich, objektiv, systematisch sind und einer Validierung unterliegen. Außerdem sollten solche Unternehmen ihre Methodologien regelmäßig, mindestens aber jährlich, einer Neubewertung unterziehen. Weiterhin sollen Anbieter von ESG-Ratings Informationen über ihre Methoden und Modelle mitteilen sowie grundlegende Annahmen offenlegen, die sie bei ihren ESG-Ratings verwenden.

Der Kommissionsvorschlag sieht auch eine Reihe von Maßnahmen vor, die speziell für kleinere ESG-Ratinganbieter gelten, um sicherzustellen, dass die Vorschriften verhältnismäßig sind. Z. B. könne die ESMA kleinere ESG-Ratinganbieter von einer Reihe organisatorischer Anforderungen befreien, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Außerdem solle für die ersten Monate nach der Anwendung dieser Verordnung eine Übergangsregelung eingeführt werden, um kleineren ESG-Ratinganbietern die Anfangsphase der Anwendung zu erleichtern. Schließlich sollen die Aufsichtsgebühren in einem angemessenen Verhältnis zum jährlichen Nettoumsatz des betreffenden Unternehmens stehen.

Die Kommission werde nun Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zum Vorschlag für eine Verordnung über Anbieter von ESG-Ratings aufnehmen.

Versicherer begrüßen Vorschlag der Kommission

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat sich bereits zu dem Vorhaben der EU-Kommission geäußert und begrüßt die Vorlage der Regulierungsstandards für auf Nachhaltigkeit spezialisierte Ratingagenturen. „Es ist richtig, den ESG-Bereich zu regulieren. ESG-Agenturen sind mit ihren Produkten und Dienstleistungen ein wichtiges Bindeglied zwischen der Finanz- und der Realwirtschaft auf dem Weg zur Transformation“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Die Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz bei den Prozessen und Kosten der Agenturen bewerte der GDV klar positiv, um das Vertrauen in die Bewertungen der ESG-Ratingagenturen zu stärken. Versicherer seien als Investoren jedoch auf aussagekräftige und vergleichbare ESG-Rohdaten angewiesen, um eigene Bewertungen vorzunehmen und Berufspflichten zu erfüllen. „Eine Regulierung sollte daher neben ESG-Ratings unbedingt auch ESG-Rohdaten umfassen“, sagt Asmussen. (mki)

Bild: © tanakorn – stock.adobe.com

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