AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
3. März 2026
Falschberatung? Verona Pooth verklagt Versicherungsmakler
Falschberatung: Verona Pooth verklagt Versicherungsmakler

Falschberatung? Verona Pooth verklagt Versicherungsmakler

2021 stahlen Diebe Schmuck im Wert von über 1 Mio. Euro von Entertainerin Verona Pooth. Ihr Versicherer reguliert den Schaden nur teilweise. Nun verklagt Pooth ihren ehemaligen Versicherungsmakler. Auf LinkedIn wird derweil diskutiert, wer verantwortlich ist, wenn eine Versicherungssumme nicht ausreicht.

Entertainerin Verona Pooth ist gegen ihren ehemaligen Versicherungsmakler vor Gericht gezogen. Hintergrund: Am Heiligabend 2021 wurde in ihr Wohnhaus in einem Düsseldorfer Vorort eingebrochen und Schmuck im Wert von angeblich mehr als 1 Mio. Euro entwendet. Die Täter wurden nie gefasst, der Schmuck bleibt weiterhin verschwunden.

Der Versicherer Helvetia reguliert den Schaden – allerdings nur teilweise – und hat der Moderatorin und Unternehmerin seither den Vertrag gekündigt. Pooth gibt ihrem ehemaligen Versicherungsmakler die Schuld und fordert Schadenersatz in Höhe von knapp 700.000 Euro. Denn Pooth zufolge soll der Makler sie falsch beraten haben, was zur Unterversicherung geführt haben soll. Der Makler habe im Laufe der Betreuung versäumt, die Versicherungssumme an die über Jahre gewachsene Sammlung anzupassen.

Angeklagter Versicherungsmakler weist Schuld von sich

Der entwendete Schmuck – darunter Diamanten, Gold und teure Uhren der Marken Rolex und Cartier – sollte der 57-jährigen als Altersvorsorge dienen. Gegenüber der Tageszeitung Bild erklärte Pooth, dass sie über 25 Jahre ihr ganzes Geld in Schmuck investiert habe. „Das war mein Lebenswerk“, wird Pooth in der Bild zitiert.

Nun ist der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf gelandet. Der Makler bestreitet die Vorwürfe und hat gegenüber dem Gericht erklärt, keine Pflichtverletzung begangen zu haben. Sollte Pooth allerdings vom Gericht recht bekommen, müsste die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Maklers für die Differenz aufkommen. Auch ein Vergleich ist möglich.

Fall wird auf LinkedIn diskutiert

Der Fall hat in der Versicherungsbranche und darüber hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. Auch auf der Social-Media-Plattform LinkedIn wird aktuell über den Fall diskutiert. Beispielsweise schrieb Sandra Hartmann, Versicherungsmaklerin und Geschäftsführerin der Düsseldorfer Hartmann Assekuranz Makler GmbH, dass solche Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen würden: „Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Versicherungssumme nicht ausreicht?“, fragt Hartmann in einem Beitrag auf LinkedIn.

„In der Praxis ist die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme keine Bauchentscheidung“, schreibt Hartmann. „Sie basiert auf Informationen, Angaben des Kunden, Bewertungen und regelmäßiger Überprüfungen. Doch eines ist ebenso klar: Unternehmen, Vermögenswerte und Risiken verändern sich. Und Versicherungssummen müssen mitwachsen.“

Gerade bei hochwertigen Vermögenswerten spielen Aufbewahrung, regelmäßige Wertermittlung und die fortlaufende Anpassung der Versicherungssumme eine zentrale Rolle, schreibt Hartmann weiter. Der Kunde müsse hier auch seiner Mitwirkungspflicht nachkommen.

Pflichten auf Makler- und Kundenseite

Hartmanns Beitrag resultierte in mehreren Kommentaren, die meisten davon von Personen aus der Versicherungsbranche. Einer davon kam beispielsweise von Nico Streker, Geschäftsführer bei Asspick Versicherungsmakler GmbH. Wer über Jahrzehnte regelmäßig Schmuck und andere Luxusobjekte ankaufe, verändere permanent die Versicherungssumme, kommentiert Streker auf Hartmanns Beitrag. „Ohne fortlaufende Wertermittlungen und Anpassungen der Versicherungssumme entsteht fast zwangsläufig eine Unterversicherung.“ Kunden müssen Wertsteigerungen oder Lageränderungen anzeigen, so Streker. „Sonst entsteht eine Lücke. Und diese Lücke wird im Schadenfall schmerzhaft sichtbar.“

Ein weiterer Kommentar von Christian Drebber betont die Bedeutung von klarer Kommunikation zwischen Makler und Kunde. „Ich denke, wir sind uns einig, dass der Dialog zwischen Makler und Mandant zum einen die Haftung des Maklers reduziert und zum anderen das Risikobewusstsein des Kunden stärkt. Es muss nicht alles versichert sein, das Bewusstsein, was bei einer Unterversicherung oder der eigenen Übernahme des Risikos passiert, sollte jedoch klar formuliert sein.“

Entscheidung steht noch aus

Laut Medienberichten soll am 11.05.2026 eine Entscheidung fallen. „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zeigt der Fall einmal mehr, wie wichtig transparente Beratung, saubere Dokumentation und regelmäßige Überprüfung sind“, resümiert Hartmann auf LinkedIn. (js)

Lesetipp der Redaktion: Makler erkennen Unterversicherung als Dauerproblem