Das Analysehaus Franke und Bornberg hat eine neue Auflage des Grundfähigkeiten-Ratings präsentiert. Hierfür wurden insgesamt 69 Haupttarife mit 5.451 Tarifkombinationen untersucht. Die Zahl der Anbieter ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr waren es 107 Tarife mit 3.970 Produktkombinationen. Die Analysten unterscheiden dabei „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“. Bei Tarifen, die Franke und Bornberg als „Plus-Variante“ bezeichnet bzw. einstuft, gibt es Zusatzbausteine mit Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Als Grundlage für das Rating nutzt das Analysehaus einen eigenen Katalog von 15 wesentlichen Grundfähigkeiten.
Bausteinprinzip birgt Stolperfallen
In der Grundfähigkeitsversicherung ist das Bausteinprinzip zunehmend verbreitet. Hier monieren die Analysten angesichts der Vielfalt das Fehlen von Standards. „Leistungsbausteine der Grundfähigkeitsversicherung sind oft eine Blackbox. Ähnlich klingende Begriffe können für unterschiedliche Leistungsauslöser stehen“, kritisiert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Das schaffe Intransparenz und im schlimmsten Fall lückenhaften Versicherungsschutz, so Franke weiter.
Zudem würde jeder zusätzliche Baustein den Vertrag teurer machen. Zugleich steigt die Zahl der Tarifkombinationen durch die modularen Angebote. So habe etwa ein Versicherer laut Franke und Bornberg gleich zehn verschiedene Bausteine im Programm, andere würden mit neun oder acht Modulen folgen.
Statt berufsbezogen alle wesentlichen Grundfähigkeiten absichern
Wie die Analysten weiter berichten, setzt sich der Trend zu Leistungsauslösern fort, die zumindest auf den ersten Blick mit dem ausgeübten Beruf zu tun haben. Versicherte Fähigkeiten wie „LKW oder Bus fahren“ (Berufskraftfahrer), „Riechen und Schmecken“ (Koch) oder „Ziehen und Schieben“ (Altenpfleger) würden aus einer Grundfähigkeitspolice aber noch keine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung machen, wie Michael Franke mahnt.
Ist bei einem Koch die Grundfähigkeit „Riechen und Schmecken“ zwar abgedeckt, nicht aber „Heben und Tragen“ oder „Knien und Bücken“, ist der Versicherungsschutz lückenhaft. Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist: Versicherte Grundfähigkeiten könnten nach einem Berufswechsel nicht mehr zur neuen Tätigkeit passen. Vermittlern rät Franke daher, nur Tarife zu empfehlen, die alle relevanten Grundfähigkeiten absichern.
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