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23. September 2023
Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife

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Franke und Bornberg beleuchtet Grundfähigkeitstarife

Warnung: Bausteinprinzip birgt Haftungsfallen

Die meisten Grundfähigkeitstarife sind modular aufgebaut. Mit steigender Zahl der versicherten Leistungsauslöser erhöht sich der Preis. Wählt man alle möglichen Bausteine, kostet eine Grundfähigkeitsversicherung ähnlich viel wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Analysten warnen jedoch vor Haftungsfallen, wenn etwa aus Kostengründen nicht alle Bausteine abgeschlossen werden. Würde ein fehlender Baustein zu einer Leistung führen, löst dies in der Regel eine Forderung nach Haftung aus. Vermittlern rät Franke und Bornberg, nicht versicherte Leistungsauslöser und das daraus resultierende Risiko stets deutlich zu erläutern und zu dokumentieren.

Grundfähigkeit: Großteil der Tarife mit Höchstwertung

Die Höchstnote „hervorragend“ (FFF+) vergeben die Analysten nur an Tarife, die alle 15 Grundfähigkeiten in der geforderten Qualität absichern. In der Grundfähigkeitsversicherung schneiden 46% bzw. 26 Tarife mit der Bestwertung ab. Für jeweils neun Tarife (16%) gibt es die Note „sehr gut“ (FFF) bzw. „gut“ (FF+). 13 Tarife (23%) erhalten ein „befriedigend“ (FF).

Bei der Grundfähigkeitsversicherung Plus stufen die Analysten 16 Tarife (32%) als „hervorragend“ ein. Die meisten Tarife, nämlich 21 (42%), werden mit „sehr gut“ bewertet, fünf Tarife (10%) als „gut“ und acht Tarife (16%) „befriedigend“.

Franke und Bornberg bemängelt jedoch trotz gutem Ergebnis, dass einige Tarife ihr Qualitätspotenzial nicht einmal bei den grundlegenden Fähigkeiten ausschöpfen würden. Zudem komme es im Einzelfall für den Leistungsanspruch auf die genaue Formulierung der Leistungsauslöser an.

Erstmals Baustein „Sport“

Als Neuerung nennen die Analysten, dass ein erster Versicherer einen Baustein „Sport“ anbietet. Dieses Modul versichert den Verlust von Fähigkeiten wie „Kopf und Rumpf drehen“ und „Rumpf beugen“. Somit werden erstmals auch Freizeitaktivitäten in die Produktwerbung einbezogen. „Auf diese Weise wird versucht, die Grundfähigkeitsversicherung auch als Kompensation für entgangene Lebensqualität zu positionieren. Ob und wie dieser Ansatz auf Akzeptanz stößt und Nachahmer findet, wird sich zeigen“, heißt es dazu von Franke und Bornberg. (tk)

Weitere Informationen gibt es hier.

Bild: © Aliaksandr Marko – stock.adobe.com

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