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25. Oktober 2021
Franke und Bornberg untersucht Grundfähigkeitstarife

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Franke und Bornberg untersucht Grundfähigkeitstarife

Franke und Bornberg hat das Angebot an Grundfähigkeitsversicherungen beleuchtet. Wie die Ergebnisse zeigen, herrscht eine große Dynamik auf dem Markt, doch nicht alles sorgt für Transparenz. Bei den Tarifen, die im Rating im Mittelfeld landen, sehen die Analysten noch viel Luft nach oben

Im Bereich der Arbeitskraftabsicherung rückt zunehmend die Grundfähigkeitsversicherung in den Fokus, gilt sie doch als einfach verständliche und preisgünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Doch wie die Franke und Bornberg GmbH betont, ist die Grundfähigkeitsversicherung keine „BU-light“. Anstelle der Arbeitskraft versichert sie körperliche und manchmal auch geistige Fähigkeiten.

Vielfalt der Tarife nimmt zu

In der nunmehr dritten Auflage ihres GF-Ratings hat Franke und Bornberg Grundfähigkeitstarife von insgesamt 23 Anbietern nach bis zu 74 Kriterien unter die Lupe genommen. Die Vielfalt an Leistungsauslösern und Bausteinen am Markt ist groß und nimmt weiter zu. „Wenn es um Sicherung der Arbeitskraft geht, sind Grundfähigkeitsversicherungen zu einem wichtigen Baustein geworden. Aber je nach Anbieter unterscheiden sich Leistungsauslöser und deren Definitionen manchmal extrem“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Doch dies sorgt nicht gerade für mehr Transparenz und macht es für Vermittler zur Herausforderung, den Überblick zu wahren.

Grundfähigkeiten berufsspezifischer, Trend zu Bausteinen

Neben den Grundfähigkeiten wie beispielsweise „Gehen“, „Stehen“, „Sehen“ oder „Hören“ haben etliche Versicherer zusätzliche Bausteine im Angebot wie die Absicherung von schweren Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit oder Psyche. Wie die Analyse zeigt, nimmt der Trend hin zu Bausteinen zu. Außerdem werden versicherte Grundfähigkeiten berufsspezifischer, was den Zielgruppenverkauf leichter macht. Beispiele sind etwa „Lkw-/Busfahren“ im Hinblick auf das Transportwesen, die „Benutzung von Atemschutzgerät“ bei der Zielgruppe Handwerk und Feuerwehr, „Riechen und Schmecken“ für Gastronomie und Lebensmittelhandel oder „Ziehen und Schieben“ für pflegende Berufe.

Fachliche Zuordnung der Leistungsdefinitionen

Im aktuellen Ranking hat Franke und Bornberg weiter an der Methodik gefeilt. Bei der Analyse wird den verschiedenen Leistungsauslösern ein eigens entwickelter einheitlicher Katalog der relevanten Grundfähigkeiten gegenübergestellt. Hier erfolgt eine fachliche Zuordnung der Leistungsdefinitionen der Versicherer unabhängig davon, wie der jeweilige Anbieter die Fähigkeit bezeichnet.

Zudem wurde die Fähigkeit „Hände gebrauchen“ weiter ausdifferenziert: Statt zwei Varianten sind es nun drei. Bei der Grundfähigkeit „Heben und Tragen“ wird nun unterschieden, ob dafür ein Arm oder beide Arme benutzt werden müssen. „Auf den ersten Blick wirken unsere Änderungen vielleicht detailverliebt. Für Versicherte aber kann eine Nuance im Wortlaut über alles oder nichts entscheiden“, so Michael Franke.

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Seite 2 Der Grundfähigkeiten-Katalog von Franke und Bornberg