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28. September 2026
Frühstart-Rente: Streit um Beratung und Vertriebskosten
Frühstart-Rente: Streit um Beratung und Vertriebskosten

Frühstart-Rente: Streit um Beratung und Vertriebskosten

Die Frühstart-Rente nimmt so langsam gesetzliche Formen an. Am vergangenen Freitag wurde der Gesetzentwurf erstmals im Bundestag verlesen – die Debatte folgte zugleich. Und nicht nur die Politiker, auch die Branchenverbände sind sich nicht einig.

Die geförderte private Altersvorsorge, das Altersvorsorgedepot, ist bereits unter Dach und Fach und geht am 01.01.2027 an den Start. Noch nicht ganz so weit ist allerdings die geplante Frühstart-Rente, mit der der Staat den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge von Kindern mithilfe des Kapitalmarkts fördern wollen. Geplant ist eine monatliche Zuzahlung von 10 Euro in ein Depot für Kinder ab 6 Jahren, ab dem Geburtsjahrgang 2020.

Der Gesetzentwurf war im August vom Kabinett beschlossen worden, nun wurde das Thema am letzten Freitag, 25.09.2026, auch im Bundestag erstverlesen und besprochen. Zu besprechen gab es einiges, und zwar nicht nur vonseiten der Politiker. Auch die Versicherungsbranche ist mit dem Entwurf noch nicht zufrieden. Ein Streitpunkt ist vor allem, dass die Beratung bei der Frühstart-Rente nicht verpflichtend sein soll. Auch das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten sorgt für Zündstoff.

DIA mahnt Verbot von Vertriebskosten an

Noch vor der Verlesung im Bundestag hatte das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) seine Bedenken geäußert. Es sieht vor allem die Beschränkung auf sogenannte Standarddepots kritisch, weil diese die Fondsstruktur bereits vorgeben und kaum Raum für freie Anlageentscheidungen lassen würden.

Die Unterscheidung rührt von der Reform der privaten Altersvorsorge – dort wird zwischen Standard- und Nicht-Standardprodukten unterschieden. Beim Standardprodukt handelt es sich um ein unkompliziertes Depot, bei dem der Anbieter festlegt, wie das Geld in genau zwei Fonds oder ETFs angelegt wird – ohne Versicherungsmantel und mit einem Kostendeckel von 1%. Weiterhin soll es bei diesem Standardprodukt keine Beratungspflicht geben.

Beschränkt man die Frühstart-Rente auf solche Standardprodukte, werde das Ziel der finanziellen Bildung kaum erreicht. Neben Standarddepots sollten laut DIA auch individuelle Altersvorsorgedepots zugelassen werden, weil Familien und Heranwachsende dadurch unterschiedliche Anlagestrategien kennenlernen und praktischen Erfahrungen mit Rendite, Risiko und langfristigem Vermögensaufbau sammeln könnten.

Weiterhin hält das DIA an der Forderung fest, auf das vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten zu verzichten, weil die Regelung insbesondere bei den zu erwartenden kleinen Vertragsvolumina die wirtschaftliche Erbringung von Beratung erschwere und dazu führen könne, dass sich kaum Anbieter aktiv am Markt engagieren und Familien ohne individuelle Beratung bleiben. Denn gerade Haushalte mit geringer Finanzbildung benötigten häufig persönliche Beratung und einen Anstoßgeber, so DIA-Sprecher Dr. Peter Schwark.

Vermittler sehen Einschränkungen kritisch

Auch die Vermittler sind noch nicht überzeugt von dieser Ausgestaltung. Das geht aus der „Bonner Erklärung“ hervor, die die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e. V. (AVV) am 23.09.2026 verfasst haben.

Darin heißt es, dass der BVK besonders die Konzentration der Förderung auf Standardprodukte ohne Beratungspflicht kritisch bewertet. Finanzbildung entstehe nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationsangebote, sondern vor allem durch persönliche Beratung und verständliche Orientierung. Zudem warnen die Vermittler davor, den Wettbewerb durch eine einseitige Bevorzugung standardisierter Depotlösungen einzuschränken. Altersvorsorge brauche Vielfalt, individuelle Lösung und einen fairen Wettbewerb der Anbieter, so der BVK in der Bonner Erklärung.

Dass der Versichererverband GDV hier auf der anderen Seite steht, ist bekannt und hat er an der Stelle auch nochmal in einem Statement Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer, bekräftigt. Im parlamentarischen Verfahren komme es nun darauf an, die Frühstart-Rente möglichst einfach und leicht zugänglich auszugestalten. „Dazu gehört auch, dass alle Anbieter die staatlich geförderten Beiträge ohne verpflichtende Beratung anbieten zu können.“

Wie geht es weiter?

Blickt man auf die Bundestagsdebatte, so stellt man schnell fest, dass die Fronten schnell und wie immer verteilt waren: Die Koalitionsparteien waren vom Entwurf begeistert, während die Oppositionsparteien um Linke, Grüne und AfD diverse Punkte kritisierten. Die AfD etwa erläuterte, dass 10 Euro viel zu wenig seien, um einen guten Kapitalstock für die Altersvorsorge aufzubauen. Die Linke plädierte dafür, dass Finanzbildung unabhängig sein müsse und nicht aus den Händen der Finanzindustrie kommen dürfe, während die Grünen betonten, dass es ungerecht sei, Kinder auszuschließen, die älter als sechs Jahre sind.

Entschieden worden ist im Bundestag jedoch ohnehin noch nichts. Nach der Erstverlesung ging der Entwurf nun über zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Federführend ist der Finanzausschuss. (mki)

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